Archiv der Kategorie: Strommarkt

19. Oktober 2021

Temporäre Preisfixierung in Direktvermarktungsverträgen

In den letzten Monaten sind die Strompreise stark angestiegen. Diese Entwicklung zeigt sich ebenfalls auf den Terminmärkten, wo Höchststände erreicht wurden. Für Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen sind das gute Nachrichten, da im Marktprämienmodell von Marktwerten, die über dem anzulegenden Wert liegen, profitiert werden kann. Denn wenn die Photovoltaik- oder Wind-Onshore-Marktwerte über dem ursprünglichen Fördersatz (anzulegender Wert) liegen, fallen – bei entsprechender Gestaltung des Direktvermarktungsvertrages – Zusatzerlöse an. Aus dieser Situation heraus bieten nun vermehrt Direktvermarkter ihren Kunden temporäre Preisfixierungen an, womit die Zusatzerlöse schon jetzt abgesichert werden können.

Vor diesem Hintergrund erhalten Sie in dieser enerviews+-Ausgabe exklusive Einblicke in die aktuelle Marktsituation, die Handlungsoptionen für Anlagenbetreiber und eine Methodik zur Bewertung von Angeboten zur temporären Preisfixierung in Direktvermarktungsverträgen.

Einen detaillierten Einblick in unsere Sichtweise auf das Thema finden Sie in unserem enerviews+. Fragen Sie diesen hier an.

Gerne stehen wir Ihnen für Diskussionen oder Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Nachdruck oder Veröffentlichung, ganz oder teilweise, nur mit schriftlicher Zustimmung der enervis energy advisors GmbH. Es wird keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernommen.

Kohleausstieg in Deutschland

Seit dem beschlossenen Kohleausstieg wurden bereits drei Ausschreibungen zur Stilllegung von Kohlekraftwerkskapazitäten durchgeführt. Im Oktober folgt die vierte Runde. Im Zuge dessen stellen sich für Betreiber von Kohlekraftwerken eine Vielzahl an Fragen: Wie lange kann das Kohlekraftwerk noch betrieben werden, insbesondere vor dem Hintergrund der aufkommenden Diskussion eines früheren Ausstiegs? Welche Erlöse lassen sich bis dahin am Strommarkt erzielen und mit welchen Erlösen kann man bei einer Teilnahme an der Ausschreibung rechnen? Und schlussendlich, wie bewerte ich die Position des Kraftwerks im Vergleich zu den Wettbewerbern und welche Erfolgsaussichten hat eine Teilnahme an der Auktion?

Vor diesem Hintergrund erhalten Sie in dieser enerviews+-Ausgabe exklusive Einblicke in die Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunden, sowie in die erwartete Projektpipeline für den kommenden Gebotstermin.

Nach anfänglichem Wettbewerb in den ersten beiden Runden, war die letzte Runde unterzeichnet. Es wurde erstmals der maximale Höchstpreis i.H.v. 155.000 €/MW erzielt. Andererseits gab es in den letzten beiden Runden aber auch jeweils mindestens ein Kraftwerk, das mit 0 €/MW bezuschlagt wurde. Dies verdeutlicht sowohl die Heterogenität des Kraftwerkparks, als auch die unterschiedlichen Erwartungen der Betreiber an die Zukunft der Energiewirtschaft in Deutschland. Zudem weist die Bandbreite an abgegebenen Geboten indikativ auch eindrucksvoll auf den Optimierungsspielraum in den Ausschreibungen hin. In der kommenden Runde könnte eines von 14 Großkraftwerken das Volumen von 433 MW jeweils alleine füllen. Hinzu kommen noch 77 weitere Kraftwerke, die potentiell teilnehmen könnten.

Einen detaillierten Einblick in die Historie der Kohlestilllegungsausschreibungen, sowie einen Ausblick auf die kommende Runde finden Sie in unserem enerviews+. Fragen Sie diesen hier an.

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27. Mai 2021

CO₂-Preis, Kohleausstieg 2030 und Entwicklung Strompreis sowie EE-Marktwert

Die neuen, deutlich ambitionierteren EU-Klimaschutz- und CO₂-Minderungsziele 2030 sind beschlossen. In diesem Kontext – und nach dem Urteil des BVG zum Klimaschutzgesetz – hat sich die Bundesregierung auf die Verschärfung der deutschen Emissionsziele geeinigt und das Klimaschutzgesetz neu aufgelegt. Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden und insbesondere die CO₂-Minderungsziele 2030 für die Energiewirtschaft wurden spürbar angehoben. Ein Kohleausstieg vor 2038 wird damit wahrscheinlicher. Zudem notiert der CO₂-Preis am EU ETS seit geraumer Zeit stabil über 40 €/t.

Ein Kohleausstieg bis 2030 in Verbindung mit höheren EU ETS CO₂-Preisen lässt das Strompreisniveau unter fundamentalen Gesichtspunkten steigen. Diese Entwicklungen führen in Deutschland bereits in 2030 zu einem höheren Bedarf an Gaskraftwerken und langfristig 2035/40 zu deutlich mehr EE-Kapazitäten. Eine direkte Konsequenz sind spürbar geringere CO₂-Emissionen der Stromerzeugung in 2030. Erwartbar sind allerdings auch höhere Marktwerte Wind Onshore und PV, da sich ein höheres Strompreisniveau in Verbindung mit einem geringeren Grundlastsockel positiv auf die Erlösoptionen Erneuerbarer auswirkt.

Das Preisniveau am EU ETS wird in den kommenden Jahren einer der zentralen Treiber des künftigen Strompreisniveaus sowie der strukturellen Veränderungen am Strommarkt sein und spielt demzufolge eine wesentliche Rolle bei der Profitabilität und Bewertung der verschiedenen Erzeugungstechnologien. Insbesondere für Kohlekraftwerke, neue Gaskraftwerke und EE-Anlagen könnten sich bei einem dauerhaft hohen CO₂-Preis und einem zunehmend kohleunfreundlichen regulatorischen Umfeld strategische Fragestellungen wie Weiterbetrieb, Investitionsstrategien und das Gebotsverhalten in den jeweiligen Auktionen (Stilllegung bei Steinkohle, Zubau bei EE) neu stellen. Ein Zubau neuer gasgefeuerter Erzeugungsanlagen rückt bereits bis 2030 ins Blickfeld.

Im aktuellen enerviews werden diese Entwicklungen mittels Szenarioanalyse abgebildet und die Auswirkungen für die Prognosejahre 2030, 2035 und 2040 quantifiziert. Fragen Sie hier den ausführlichen enerviews+ an.

Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Commodities und Strompreise

Seit 2018 befindet sich der Gaspreis im Sinkflug. Der CO2-Preis notiert seit geraumer Zeit wieder deutlich über 20 €/t. Diese Entwicklungen spiegeln sich auch im Börsenstrompreis und in der Profitabilität der unterschiedlichen Stromerzeugungstechnologien wider.

Allerdings gehen viele Commodity-Preisprognosen von langfristig wieder deutlich steigenden Notierungen aus. Ein Blick in die Vergangenheit lässt erkennen, dass dies nicht zwangsläufig so sein muss. Eine berechtigte Frage ist demzufolge: Was passiert, wenn nichts passiert und die Commodity-Preise auch langfristig auf dem derzeitigen Level notieren?

Fundamentale Marktanalysen und Strompreisprognosen zeigen, dass die Kernenergie- und Kohleausstiegspfade in Deutschland und Europa in Verbindung mit steigenden CO2– und Brennstoffpreisen das Strompreisniveau in der Regel steigen lassen. Sollten die Commodity-Preise allerdings langfristig auf dem heutigen Niveau verharren, drückt das den Börsenstrompreis spürbar und damit u.a. die Wirtschaftlichkeit von Kohlekraftwerken und die Marktwerte Erneuerbarer sehr deutlich und empfindlich.

Die Gaspreisentwicklung ist daher einer der zentralen Treiber des künftigen Strompreisniveaus und spielt eine wesentliche Rolle bei der Profitabilität und Bewertung der Erzeugungstechnologien. Insbesondere für Kohlekraftwerke und für EE-Anlagen könnten sich in einem Szenario mit dauerhaft niedrigem Gaspreis wesentliche strategische Fragestellungen mit Blick auf den Weiterbetrieb, Investitionsstrategien und das Gebotsverhalten in den jeweiligen Auktionen (Stilllegung bei Steinkohle, Zubau bei EE) neu stellen.

In diesem enerviews+ geben wir Ihnen eine detaillierten Einblick. Fragen Sie hier den ausführlichen enerviews+ an.

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Polen: Forcierte Energiewende mangels Alternativen

Im Zuge der COVID-19 Pandemie fokussieren insbesondere institutionelle Investoren ihre Aktivitäten wieder stärker auf EE-Neubauprojekte in Förderregimen. Hier sticht derzeit vor allem Polen als Zielmarkt hervor.

Der Hintergrund: Polen steht unter hohem Druck den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben – mangels Alternativen. Durch einen überalterten Kohlekraftwerkspark, verfehlte Erneuerbaren-Ziele sowie hohe Stromgroßhandelspreise stehen die Zeichen auf Grün.

Die Anreize: Die polnische EE-Auktionsrunde im Dezember 2019 war die größte in Europa und wird die installierte Wind Onshore Leistung bis Ende nächsten Jahres von rund 6 GW auf bis zu 9 GW ansteigen lassen. In der diesjährigen Auktion sind die Weichen für eine Dominanz von PV-Freiflächen gestellt – eine auf Grund strenger Abstandsregeln brachliegende Wind Onshore Pipeline wird diesen Trend in den kommenden Auktionen noch verstärken. Erst kürzlich wurde angekündigt das Förderregime bis zum Jahr 2026 zu verlängern.

In diesem enerviews+ geben wir Ihnen eine detaillierten Einblick. Fragen Sie hier den ausführlichen enerviews+ an.

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European Power Market Outlook

European Power Market Outlook

Deutsche und europäische Strompreise auf Großhandelsebene sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Die gleichzeitig stark gesunkenen Vollkosten Erneuerbarer Energien, teilweise unterhalb aktueller Marktwerte, befeuern die PPA Projektpipeline. Welche Rückwirkungen sind dadurch auf den Strommarkt erwartbar?

In diesem enerviews+ geben wir Ihnen einen Überblick über die zentralen Treiber und Trends europäischer Strommärkte sowie einen qualitativen Outlook.

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Einführung des Mischpreisverfahrens im Regelenergiemarkt mischt die Karten neu

Regulatorischer Hintergrund

Am 17. Oktober 2017 wurde Minutenreserve zu einem Arbeitspreis von 77.777 €/MWh abgerufen. Die Abrufe führten für zwei Viertelstunden zu Ausgleichsenergiepreisen oberhalb von 20.000 €/MWh. Infolgedessen sah sich die Bundesnetzagentur veranlasst regulatorisch einzugreifen. Daraufhin wurden im Januar 2018 die Arbeitspreise für Sekundärregelung und Minutenreserve auf Maximalwerte von ±9.999 €/MWh beschränkt. Dieser Markteingriff wurde von Teilen des Marktes durchaus kritisch gesehen, da ein solches Vorgehen als Abkehr von marktwirtschaftlichen Mechanismen interpretiert wurde.

In einem nächsten Schritt hat die Bundesnetzagentur Anfang Februar ein Festlegungsverfahren zur Änderung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für Sekundärregelung und Minutenreserve (BK6-18-019/020) gestartet.

Einführung Mischpreisverfahren

In BK6-18-019/020 ist vorgesehen, den Zuschlagsmechanismus, der sich – sofern keine Preisgleichheit vorliegt – allein am Leistungspreis orientiert, durch ein Mischpreisverfahren zu ersetzen. Ziel des Mischpreisverfahrens ist es, extrem hohe Arbeitspreise zu verhindern. Der Mischpreis setzt sich aus dem Leistungswert (Leistungspreis pro MW pro Stunde Vorhaltedauer) und dem gewichteten Arbeitswert (Arbeitspreis pro MWh) zusammen. Für den Gewichtsfaktor zum Arbeitswert wurde später festgelegt, dass er dem Verhältnis von Abrufmenge zur gesamten potentiellen vorgehaltenen Menge entsprechen soll. Der Vorschlag stieß bei Marktteilnehmern verständlicherweise auf ein geteiltes Echo, wie die etwa fünfzig Stellungnahmen dazu belegen.

Im Frühjahr 2018 schließlich wurde von der Bundesnetzagentur die Einführung des Mischpreisverfahrens zum Erbringungstag 12. Juli 2018 beschlossen. Mit diesem Erbringungstag fällt auch die Einführung von täglichen Ausschreibungen mit 4-Stunden-Produkten für die Sekundärregelung zusammen.

Das Mischpreisverfahren war dann lediglich am 12. und 13. Juli 2018 in Kraft. Bereits vor der Einführung des neuen Verfahrens deuteten sich juristische Scharmützel an, da ein Marktteilnehmer (Next Kraftwerke) gegen die Einführung des Mischpreisverfahrens geklagt hatte. Der Klage wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf stattgegeben. Mit Beschluss vom 11. Juli 2018 wurde das Mischpreisverfahren wieder ausgesetzt und der Start auf den 15. Oktober 2018 verschoben. So erfolgten die Zuschläge ab Erbringungstag 14. Juli 2018 wieder nach dem bisherigen Zuschlagsmechanismus.

Analyse Mischpreisverfahren

Um abzuschätzen, welche Gebotsstrukturen und Preiseffekte von der (Wieder-)Einführung des Mischpreisverfahrens zu erwarten sind, wird im Folgenden das Gebotsverhalten vor, während und nach dem temporär genutzten Mischpreisverfahren analysiert. Dazu werden die Angebotsdaten für Minutenreserve genutzt, da für die Minutenreserve nicht nur die bezuschlagten, sondern auch die abgelehnten Angebote veröffentlicht sind und mithin eine vollständige Datenbasis vorliegt.

Die angebotenen Mengen haben um die Mischpreistage herum nicht stärker geschwankt als zu anderen Zeiten auch. Allerdings sind die Angebotsmengen dann zum August hin deutlich zurückgegangen mit Minima am 6. August 2018. Danach erholten sich die Angebotsmengen wieder. Vor diesem Hintergrund lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob das Mischpreisverfahren (wie teilweise befürchtet) den Marktausstieg einiger Akteure verursachen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Graphiken zeigen die sortierten Preise aller Minutenreserveangebote für die jeweiligen Produkte. Die Farben der Kurven kodieren die betrachteten Phasen: blaue Kurven für die letzten drei Werktage vor dem Mischpreisverfahren (09. bis 11. Juli 2018), rote/orange Kurven für die Tage des Mischpreisverfahrens (12. und 13. Juli 2018) und grüne Kurven für die ersten drei Werktage nach dem Mischpreisverfahren (16. bis 18. Juli 2018).

Da sich außer dem Zuschlagskriterium vor, während und nach der Mischpreisphase nichts geändert hat, hätte man erwarten können, dass sich auch die angebotenen Preise nicht ändern. Die Graphiken zeigen allerdings in der Mischpreisphase ein deutlich anderes Gebotsverhalten als zuvor und danach.

Dies liegt daran, dass sich Marktteilnehmer auf die Änderungen der Ausschreibungsbedingungen eingestellt haben. Im Vorfeld wurden, anhand der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Gewichtungsfaktoren, Gebotsstrategien justiert und neu ausgerichtet. Ziel war es, ein wirtschaftliches Optimum der Bereitstellung von Regelenergie zu erzielen.

Angebotsverhalten wird sich ändern

Die angebotenen Arbeitspreise beinhalten in der Mischpreisphase deutlich mehr niedrige Arbeitspreise, als in den Phasen davor und danach. Im Gegenzug sind deutlich mehr höhere Leistungspreise zu beobachten, als in den Phasen davor und danach. Das bedeutet, dass sich das Bieterverhalten in Abhängigkeit vom Zuschlagskriterium ändert. Das künftige Bieterverhalten in einem künftigen Mischpreisverfahren lässt sich also nicht zwingend aus historischen Angebotsdaten ableiten. Allerdings wird anhand der Daten auch klar, dass die Umsetzung des Mischpreisverfahrens zielführend  sein kann: Die Arbeitspreise gehen zurück und die Leistungspreise steigen.

Preisstrukturen verschieben sich

Auf Basis fundamentaler Überlegungen und Marktanalysen können sich künftige Preis- und Angebotsentwicklungen zumindest abschätzen lassen.

Die Leistungspreise beinhalten theoretisch Opportunitätskosten, die Anbietern entstehen, wenn sie Leistung von anderen Märkten (z.B. dem day-ahead-Spotmarkt) zurückhalten. Für fossile Kraftwerke lassen sich diese Opportunitätskosten anhand von Brennstoff-, CO2– und Strompreisen abschätzen.

Analysen zeigen, dass die Leistungspreise der letzten Jahre zumeist nicht ausreichten, um diese Opportunitätskosten zu decken. Daher werden Anbieter mit fossilen Kraftwerken versuchen, ihre Opportunitätskosten durch Abrufe wieder zu decken und deswegen höhere Arbeitspreise einzustellen.

Eine Vielzahl der Anbieter von nichtkonventionellen Techniken (u.a. Elektroheizer), die lediglich am Regelenergiemarkt aktiv sind, haben keine oder sehr geringe Opportunitätskosten und daher bei der Leistungsvorhaltung auch nichts zu verlieren. Allerdings haben diese Anbieter oft hohe Abrufkosten und stellen somit bei sehr geringen Leistungspreisen (oder Leistungspreisen von Null) hohe Arbeitspreise ein.

Vor diesem Hintergrund wird das veränderte Bieterverhalten in der Mischpreisphase nachvollziehbarer: Anbieter fossiler Leistung können zu günstigeren Arbeitspreisen anbieten, sofern sie ihre Opportunitätskosten durch höhere Leistungspreise decken können. Daher sind die am 12. und 13. Juli im Mischpreisverfahren beobachteten Gebotsunterschiede vor allem auf diese Anbieter zurückzuführen.

Unsicherheiten und wirtschaftliche Folgen für nichtkonventionelle Anbieter

Sofern das Mischpreisverfahren im Oktober 2018 wieder in Kraft gesetzt wird, ist ein ähnliches Verhalten zu erwarten. Sobald die Leistungspreise dann tatsächlich Opportunitätskosten wiederspiegeln, kann das den Markt auf Ebene der Leistungs- und Arbeitspreise durchaus signifikant verändern. Unsere Analysen zeigen dann erwartbar höhere Leistungspreise und niedrigere Arbeitspreise.

Für einige Marktteilnehmer, vor allem nichtkonventionelle Technologien, die mit hohen Arbeitspreisen kalkulieren, können daraus durchaus spürbare Unsicherheiten und wirtschaftliche Risiken entstehen. Indiz dafür sind nicht zuletzt die juristischen Grabenkämpfe im Vorfeld der Änderung der Ausschreibungsbedingungen.


enervis verfügt über etablierte Prognose- und Bewertungstools zur Entwicklung von Regelenergiepreisen und von Gebotsstrukturen sowie zur Assetbewertung im Regelenergiemarkt.

Wir analysieren Ihre Ausgleichsenergiekosten und die dahinterliegenden Prozesse und Strukturen, um bestehende Optimierungspotentiale und sich daraus ergebende Handlungsstrategien aufzuzeigen.

Gern diskutieren wir dieses Thema mit Ihnen bei unserem Workshop Regelenergiemarkt am 18.10.2018 in Berlin.


Ihr Ansprechpartner bei enervis

 

Herr Dr. Andreas Kauffmann andreas.kauffmann@enervis.de
Tel. 030 695 175 18
Herr Mirko Schlossarczyk mirko.schlossarczyk@enervis.de
Tel. 030 695 175 24


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Die geplanten EEG-Sonderausschreibungen: Licht am Ende des Tunnels

Das Jahr 2017 wird für viele Akteure aus der Windbranche als verlorenes Jahr in die Geschichte eingehen. Der unerwartet große Erfolg von Bürgerenergiegesellschaften (BEG) in den ersten drei Ausschreibungsrunden hat genehmigte Projekte weitgehend aus den Zuschlägen verdrängt und damit für große Zukunftssorgen auf allen Ebenen der Wind-Wertschöpfungskette von Herstellern über Projektierer bis zu den Dienstleistern geführt. Im Kontext der aktuellen Regierungsbildung und einer sich abzeichnenden Verfehlung der Klimaziele für das Jahr 2020 will die Politik nun zeitnah reagieren und die absehbare Inbetriebnahme-Lücke möglichst rasch schließen. Zu diesem Zweck sind zusätzliche Ausschreibungsmengen geplant. Dieser enerviews zeigt den aktuellen Diskussionsstand betreffend dieser Sonderausschreibung und des Moratoriums für genehmigungsfreie BEG-Gebote auf.

„Fadenriss“ für die Windbranche
Das Bürgerenergieprivileg nach §36g EEG hat 2017 dazu geführt, dass Windenergieanlagen schon vor Erlangung der BImSchG-Genehmigung an den Ausschreibungen teilnehmen und in allen drei Runden nahezu alle Zuschläge auf sich vereinen konnten. Da sich ein Großteil dieser Projekte noch sehr früh im Projektentwicklungsstadium befindet und eine zeitnahe Inbetriebnahme daher nicht abzusehen ist, befürchtet die Branche eine abrupte Flaute beim Windenergieausbau. Ein solcher Fadenriss würde vor allem Hersteller von Windenergieanlagen aber auch alle anderen Elemente der Wertschöpfungskette betreffen und die Industrie als solche gefährden.

Klimaschutzziele für 2020 und politische Handlungsoptionen
Im Hinblick auf die Erreichung der Klimaziele für 2020 (Treibhausgasreduktion um mindestens 40% im Vergleich zum Basisjahr 1990) erweist sich das Bürgerenergie-Debakel aus 2017 als weiterer Sargnagel. Doch auch wenn die sich abzeichnende Neuauflage der großen Koalition das Erreichen der 2020-Ziele offiziell als nicht realisierbar erklärt hat, sieht der aktuell zur Abstimmung stehende Koalitionsvertrag weitreichende Maßnahmen zur Schließung der CO2-Lücke vor. Sollten diese Maßnahmen umgesetzt werden, sorgen sie für Licht am Ende des BEG-Tunnels der Windbranche.

Der GroKo-Koalitionsvertrag und das Thema Sonderausschreibungen
Der Koalitionsvertrag (Seite 71) sieht Maßnahmen im EE-Bereich vor, die Emissionsreduktionen von acht bis zehn Millionen Tonnen CO2 einsparen und Deutschland damit zumindest näher ans Klimaschutzziel 2020 bringen sollen. Mittel der Wahl dafür sind Sonderausschreibungen für Wind und Photovoltaik. Sage und schreibe vier Gigawatt Onshore-Windenergie und weitere vier Gigawatt Photovoltaik sollen zusätzlich zu den bekannten EEG-Mengen ausgeschrieben werden – jeweils zur Hälfte wirksam in den Jahren 2019 und 2020. Dies steht laut Koalitionsvertrag unter der nicht näher definierten Voraussetzung einer Aufnahmefähigkeit der „entsprechenden“ Netze. Trotzdem sorgt die Ankündigung zusätzlicher und recht kurzfristig verfügbarer Nachfragemengen bei der unter Druck stehenden Branche für Aufatmen.

Ein weiteres erwähnenswertes Element des Koalitionsvertrages ist die Forderung nach einer besseren Synchronisierung von Erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten. Dies wäre in erster Linie dadurch zu erreichen, dass EE-Zubau zukünftig näher an den Verbrauchszentren im Westen und Süden stattfindet. Vor allem die südlichen Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern würden nach nahezu erfolglosen Ausschreibungsrunden in 2017 deutlich profitieren.

Welches Instrument die mutmaßlich neue Bundesregierung hierzu anwenden wird – regionale Quoten oder Mindestmengen wären denkbar – bleibt vorerst abzuwarten. Sollte aber die Zubaugrenze von rd. 900 MW/a für das Netzausbaugebiet nach EEG 2017 bestehen bleiben, führt alleine die oben dargestellte Ausweitung der Ausschreibungsmenge zu einer de facto Quote: der zusätzliche Zubau von Wind würde dann außerhalb des Netzausbaugebietes stattfinden (müssen).

Und auch dem Thema Bürgerenergie widmet sich der Koalitionsvertrag. So sollen zukünftig ausschließlich bundesimmissionsschutzrechtlich genehmigte Windenergieprojekte an den Ausschreibungen teilnehmen können. Das derzeit bis Mitte 2018 befristete BEG-Moratorium würde damit zur Regel, die Ausnahme der Genehmigungsfreiheit für BEG damit dauerhaft abgeschafft. Hierdurch sollen die offensichtlichen Nachteile (Fadenriss und ungewisse Realisierungsquote) zukünftig vermieden werden.

Weitere Forderungen des Bundesrates sowie von Verbänden
Noch bevor die Bundesregierung in spe im Koalitionsvertrag auf die Probleme der Windbranche einging, haben einzelne Bundesländer im Bundesrat Initiativen gestartet und damit teilweise auch Forderungen von Erneuerbaren-Verbänden in ein Gesetzesvorhaben umgesetzt.

Bereits am 2. Februar hat der Bundesrat auf Antrag Nordrhein-Westfalens beschlossen, weitreichende Änderungen am EEG 2017 zu fordern. Dies in Form eines Gesetzentwurfs der zur Abstimmung an die Bundesregierung und den Bundestag geht. So sollen schon im aktuellen Jahr 2018 in der dritten und vierten Ausschreibungsrunde Wind Onshore zusätzliche Kapazitäten bezuschlagt werden. Die Rede ist von zusätzlich 450 MW in der Runde am 1. August und 950 MW am 1. Oktober. Daneben enthält der Vorschlag eine einmalige Verkürzung der Realisierungsfrist auf 21 Monate für die Auktionsrunde am 1. August – dies mit dem Ziel der kurzfristigen Schließung der erwarteten Ausbaulücke.

Wie der Koalitionsvertrag, jedoch nicht ganz so weitgehend, beinhaltet der Bundesratsbeschluss eine weitere Aussetzung der Genehmigungsfreiheit für BEG bis Anfang 2019.

Schon Ende des vergangenen Kalenderjahres haben Branchenverbände eine Anhebung des Ausschreibungsvolumens um ca. 1.500 MW in 2018 gefordert. Allen voran der Bundesverband der Windenergie e.V. (BWE), basierend auf einer von enervis erarbeiteten Studie zum Angebotspotenzial (die Studie kann hier heruntergeladen werden).

In welcher Form die zusätzlichen Ausschreibungsmengen der Bundesratsinitiative und des Koalitionsvertrages noch aufeinander abgestimmt werden, ist noch nicht klar. Ebenso ungeklärt aber spannend ist die Frage, welche Form der Ausschreibung für die Zusatzmengen gewählt wird – technologiespezifisch, technologieübergreifend oder sogar in Kombination mit Innovationsanreizen?

Fazit: Sonderausschreibungen und EEG-Anpassung
Die Ankündigung von Sonderausschreibungen sowie die Festlegung auf eine dauerhafte Aussetzung der BEG-Privilegien sorgen in der EE-Branche für verhaltenen Optimismus. Sollte die Regierungsbildung nun ohne weitere Überraschung voranschreiten und die neue Bundesregierung sich möglichst zeitnah der Baustelle EEG annehmen, so ist in der Tat mit einer Entspannung der Situation für genehmigte Windprojekte zu rechnen. Aber auch für den PV-Markt bedeutet die geplante Zusatzmenge von 4 GW eine umfangreiche Ausweitung des Nachfragepotenzials (bisher werden lediglich 600 MW/a für Freiflächen-PV ausgeschrieben).

Für den Windmarkt ist die Frage zu beantworten, ob es bei einer deutlich erhöhten Nachfrage zu einem kurz- bis mittelfristigen Engpass an genehmigten Projekten kommt. Hier kommt es vor allem auf die Perspektiven der Vielzahl derzeit beantragter BImSchG-Genehmigungen an, die bereits in den Startlöchern stehen. Diese laufenden BImSchG-Verfahren müssen nun rasch vorankommen, damit der erweiterten Nachfrage dann auch ausreichend Angebot gegenüber steht. In jedem Fall dürften die Verlockungen der geplanten Sonderausschreibungen die stark unterdurchschnittlichen Genehmigungsmengen des letzten Jahres wieder merklich verstärken.

Auch das Abschneiden der Windenergie in der ersten gemeinsamen Ausschreibungsrunde mit PV am 1. April sowie die Ausgestaltung der mutmaßlichen grenzüberschreitenden Ausschreibungen in diesem Jahr, stellen aktuell noch Unbekannte in der Frage nach Angebot und Nachfrage bei den künftigen Windauktionen dar.

enervis begleitet die Ausschreibungsmärkte für Wind und PV bereits seit ihrer Entstehung und bietet eine umfangreiche Palette an Beratungsleistungen zur Analyse und Prognose des Wettbewerbsniveaus, der Angebotsmengen sowie der erwarteten Gebotspreise an.

Weitere Informationen bei den Kontaktpersonen:
Daniel Peschel oder Nicolai Herrmann

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enervis-Prognose bestätigt: strategische Gebote prägen erste KWKG-Auktion

Anfang Dezember hat die Bundesnetzagentur die erste Auktion von Fördersätzen für KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 MW durchge-führt. Die veröffentlichten Ergebnisse bestäti-gen in weiten Teilen die im Vorfeld von enervis erarbeiteten Analysen und Prognosen (Link). Dennoch überraschen sie in einigen Details.

Auf Grundlage der Veröffentlichungen zum Ausgang der Auktion vom 1. Dezember kann die Angebotskurve annäherungsweise rekonstruiert werden (siehe Abbildung).
 
 
 

Abbildung 1: Rekonstruktion Gebotskurve

Den Zuschlag erhielten zwei größere KWK-Anlagen mit jeweils rund 30 MW sowie fünf kleinere mit Leistungen zwischen 1 und 10 MW. Auf Anlagen im oberen Bereich des ausgeschriebenen Leistungsintervalls von 1 bis 50 MW entfallen somit rund ¾ der ausgeschriebenen Leistungen.

Mit 4,99 Cent/kWh lag das höchste bezuschlagte Gebot in der Auktion deutlich unterhalb des maximalen Fördersatzes von 7,0 Cent/kWh. Der leistungsgewichtete Durchschnitt der Fördersätze betrug 4,05 Cent/kWh bei einem niedrigsten Gebot von 3,19 Cent/kWh. Geht man davon aus, dass sich eines der größeren Projekte aufgrund der grundsätzlich höheren Kosteneffizienz weit vorne in der Merit-Order platziert hat, so müssen alle anderen Projekte einen mittleren Gebotspreis von 4,62 €/MWh gehabt haben.

Von den ausgeschriebenen 100 MW wurden lediglich 82 MW bezuschlagt, und das obwohl Projekte mit einem Volumen von insgesamt 225 MW an der Auktion teilgenommen haben. Grund hierfür ist das Design der KWK-Ausschreibungen: Projekte werden in der Reihenfolge der Gebotshöhe berücksichtigt, gleichzeitig wird das Überschreiten der ausgeschriebenen Menge begrenzt (Stichwort: Merit-Order). Das erste nicht-bezuschlagte Projekt muss demnach rein rechnerisch ein Volumen von über 36 MW aufgewiesen haben.

Ausgang der Auktion bestätigt Prognosen
enervis hat im Vorfeld der Ausschreibung im Auftrag der Wärtsilä Energy Solutions eine Prognose zum möglichen Auktionsausgang veröffentlicht. Das im November veröffentlichte White Paper wurde anhand eines Auktionsmodells und einer umfangreichen KWK-Projektdatenbank erarbeitet. Unsicherheiten hinsichtlich strategischer Gebotsaufschläge, also Gebote oberhalb eines rein kostenbasierten Wertes, und weiterer Kosten- und Erlöstreiber wurden über einen Monte-Carlo Ansatz abgebildet.

Das Ergebnis der Auktion bestätigt in vielen Aspekten die Prognose: Unter Berücksichtigung strategischer Gebotsaufschläge rechneten wir mit einem maximalen Fördersatz von 4,90 Cent/kWh – ein Wert der nah an die realisierten 4,99 Cent/kWh herankommt. Für strategisches Gebotsverhalten spricht neben unseren Modellierungen auch das höchste bezuschlagte Gebot. Der Wert von 4,99 Cent/kWh wurde so gewählt, dass er leicht unterhalb von 5 Cent/kWh liegt. Dies lässt vermuten, dass er sich nicht anhand der Kostenbasis des Projektes ergeben hat.

Bei einer kostendeckenden Gebotsstrategie ohne Berücksichtigung strategischer Gebotsaufschläge ergab sich in unseren Modellierungen ein Grenzzuschlag von 3,10 Cent/kWh. Dass das niedrigste Gebot von 3,19 Cent/kWh in der tatsächlichen Auktion diesem Wert sehr nahe kommt, ist plausibel. Aufgrund der Gebotsstruktur liegt es nahe zu vermuten, dass der Betreiber das zugehörige Projekt mit hoher Priorität umsetzen wollte und somit auf einen strategischen Gebotsaufschlag verzichtet hat.

Auch das Angebotsvolumen von 225 MW war grundsätzlich erwartbar. Letzte Analysen gingen von einer Projektpipeline oberhalb von 200 MW aus. Das Interesse an der Teilnahme hat sich gegenüber unserer Analyse erhöht. Wir waren davon ausgegangen, dass ein kleinerer Teil der Projekte an der Auktionsrunde teilnehmen würde.

Die richtige Gebotsstrategie entscheidet
Aufbauend auf den Analysen zur ersten Ausschreibungsrunde bietet sich ein Ausblick auf die folgende Auktion am 1. Juni 2018 an. Zunächst bleibt festzuhalten: Da die nicht-bezuschlagte Leistung unterhalb 100 MW in die nächste Ausschreibungsrunde übertragen wird, werden auch in der nächsten Auktionsrunde im konventionellen Segment wieder annähernd 100 MW ausgeschrieben. Doch viele der nicht zum Zuge gekommenen Projekte werden sich auch in der kommenden Runde bewerben. Dies impliziert bereits ein Angebot von 143 MW, gegebenenfalls erweitert um neue Projekte. Der Wettbewerb könnte also zunehmen.

Die Ergebnisse der ersten KWKG-Auktion haben dabei richtungsweisenden Charakter für die folgenden Runden. Die Auktion zeigt, dass für gut platzierte Projekte Gebote oberhalb der Vollkosten möglich sind. Eine Teilnahme an der Auktion ist daher weiter hochattraktiv und sollte frühzeitig vorbereitet werden. Die Ausschreibungsteilnahme bleibt daher besonders ausgesprochen interessant und sollte, so zeigen es auch die Erfahrungen aus der letzten Runde, frühzeitig vorbereitet werden.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an der Auktion ist allerdings, noch stärker als zuvor, den Markt richtig einzuschätzen und hierauf aufbauend das eigene Gebotsverhalten strategisch zu optimieren. Hier haben sich Auktionsmodellierungen als das Mittel der Wahl bewiesen.

Gern diskutieren wir diesen Thema mit Ihnen bei unseren öffentlichen Workshops:

  • am 07.02.2018 auf der E-World in Essen
  • am 21.02.108 in Berlin

Sollten Sie Unterstützung durch Auktionssimulation oder bei Bestimmung einer geeigneten Gebotshöhe benötigen, stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung (030 695 175 17).

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Erste KWKG Auktion am 01.12.: „Biete jetzt oder schweige für immer?!“

Die Bundesnetzagentur hat inzwischen die Regelungen für die erste Runde der KWKG Ausschreibung am 01.12.17 veröffentlicht. Damit beginnt nun die heiße Phase der Vorbereitung. Die Bieter sollten keine Zeit verlieren, die Erfahrung zeigt, dass Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Klärung von Detailfragen des Prozesses und nicht zuletzt interne Freigabeprozesse häufig länger brauchen als ursprünglich geplant. Gerade die Entwicklung einer Gebotsstrategie bereitet aktuell vielen Unternehmen Kopfzerbrechen. Was hierbei zu beachten ist, zeigen diese enerviews auf.

Wettbewerb?!
In den ersten Einschätzungen rund um die Auktion dominierte bei vielen Unternehmen der Eindruck eines schwachen Wettbewerbsfeldes. Ursprünglich lag es daher nahe, mit einem Gebot entsprechend des Maximalpreises in die Auktion zu gehen.

Aktuell ist jedoch ein Anstieg des Interesses an der Teilnahme erkennbar. Jedenfalls stehen inzwischen mehr als 100 MW Ausschreibungsmenge „in den Startlöchern“. Vor diesem Hintergrund gilt es, sich genau zu überlegen, mit welchem Gebotspreis man in die Auktion geht. In den meisten Fällen dürfte ein Gebot in Höhe des Maximalpreises nicht mehr die optimale Strategie sein.

Wie geht man nun vor, um sich dieser Fragestellung zu nähern?
Methodisch hat es sich in pay-as-bid Auktionen bewährt, hier in zwei Schritten vorzugehen, die im Folgenden erläutert werden.

Schritt 1: „Ehrlich machen“
Wichtiger noch als bisher wird eine möglichst genaue Einschätzung der Kosten-, Erlös- und Risikostruktur des eigenen Projektes. Dies bildet die Basis für die Ermittlung des so genannten Indifferenzpreises, der den Ausgangspunkt der Erarbeitung einer Gebotsstrategie darstellt. Der Indifferenzpreis ist derjenige Gebotspreis, bei dem es dem Bieter „egal ist“, ob er einen Zuschlag bekommt oder eben nicht.

Naturgemäß spielen die Kosten, insbesondere die Investitionskosten, eine gewichtige Rolle. Diese lassen sich relativ gesichert ermitteln, es gilt jedoch alle Optimierungsspielräume zu nutzen. Auktionen bedeuten Wettbewerb, jeder Wettbewerbsvorteil kann umgemünzt werden in eine höhere Zuschlagwahrscheinlichkeit oder eine bessere Projektrendite. Die Zeiten des „es passt schon“, die man hier und da beobachten konnte, sind vorbei. Genauigkeit zählt.

Im nächsten Schritt gilt es eine Abschätzung der zukünftigen Marktentwicklungen zu treffen (Strompreis, Gaspreis, Wärmeerlöse). Eine zentrale Basis einer geeigneten Gebotsstrategie ist dabei die Einschätzung der Entwicklung des Großhandelsstrompreises.

Wichtig ist, den Kalkulations- und Entscheidungsprozess zur Ermittlung des Indifferenzpreises möglichst objektiv zu gestalten. Hierbei gilt es die hausinternen Interessen im Blick zu behalten, ggf. lohnt sich der Einbezug einer neutralen Außenperspektive.

Im Ergebnis steht der, möglichst neutral ermittelte, Indifferenzpreis der Anlage. Im nächsten Schritt können dann strategische Gebotsaufschläge, also Gebote oberhalb des Indifferenzpreises, erwogen werden.

Schritt 2: „Strategische Gebotsaufschläge?!“
Festgehalten sei an dieser Stelle, dass die bekannte Projektpipeline die Nachfrage überschreitet, zumindest dann, wenn alle auch bisher noch nicht vollständig gesicherten Projekte teilnehmen. Jedoch werden voraussichtlich nicht alle bekannten Projekte schon in die erste Auktionsrunde bieten. Auch gehen viele Marktstimmen davon aus, dass strategische Gebotsaufschläge die erste Auktionsrunde prägen könnten.

Es bestehen also auch Erfolgschancen für Gebote oberhalb des Indifferenzpreises. Diese Chance gilt es zu nutzen!

Die „Kunst“ der Auktionsstrategie liegt darin, für das Projekt eine Gebotshöhe zu finden, die den jeweiligen Rendite- / Risikoappetit geeignet widerspiegelt. Dies sollte jedoch keine „Bauchentscheidung“ sein, sondern auf fundierter energiewirtschaftlicher Analyse basieren.

In einer solchen Situation ist die Festlegung einer Gebotsstrategie nicht trivial, sondern bedarf möglichst guter Kenntnisse über den Wettbewerb. enervis hat hierzu basierend auf Marktinformationen eine Datenbank zu den Projekten und Wettbewerbern aufgebaut. Im Ergebnis der Modellierung steht eine Einschätzung dazu, welche KWK-Leistungen mit welchem Gebotspreis in eine Auktionsrunde gehen können.

Abbildung 1 zeigt beispielhaft einen Output der KWK Datenbank und gibt einen Eindruck der Anzahl und Leistungsklassen (Größe der bubbles) die erfasst werden.

Prozess der Gebotsabgabe
Die Bundesnetzagentur legt nun nicht nur die Formblätter der Gebote vor, sondern beschreibt zusammenzufassend die Rahmenbedingungen.

So müssen die Bieter die Projekte im Marktstammdatenregister registriert haben. Im ersten Gebotstermin ist es jedoch ausreichend, wenn der Registrierungsantrag dem Gebot beigefügt wird.

Für jedes Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Die Sicherheit beträgt 70 Euro pro gebotenem Kilowatt KWK-Leistung: Die Sicherheit kann entweder zusammen mit der Gebühr überwiesen oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts vorgenommen werden.

Handlungsoptionen
Gerade für „optionale Projekte“, also solche, bei denen kein zwingende Investitionsnotwendigkeit besteht, sollte die Teilnahme an der Auktion geprüft werden. So haben viele Energieversorgungsunternehmen Projektideen in der Planung, die regelmäßig abgeprüft werden, aber nicht zwingend zeitnah zur Absicherung der Wärmeversorgung von Kunden benötigt werden. Gerade für diese Anlagen ist eine Teilnahmen interessant. Bei kleineren oder größeren Anlagen kann die Dimensionierung so angepasst werden, dass die in der Auktionsteilnahme bestehenden Chancen genutzt werden können. Immerhin stellt die Teilnahme an der Auktion eine durchaus wertvolle Option dar. Die Gebühren einer Teilnahme an der Auktion liegen bei 1.138 €, insofern also eine kostengünstige Option.

Ein weiterer Punkt ist hervorzuheben: Die aktuelle Situation zeigt eindrücklich, dass eine frühzeitige Vorbereitung auf Auktionsrunden vorteilhaft ist. Dies dürfte gerade auch für die Auktionsrunde Mitte 2018 der Fall sein. Hier kann solide Planung auch ein Wettbewerbsvorteil sein, können so doch wirtschaftlichere Anlagekonfigurationen ermittelt werden. Hier kommen bei der Ausschreibung innovativer Systeme auch noch einmal deutlich komplexere Anlagenkonfigurationen „unter den Hammer“. Hier sollten die interessierten Unternehmen sehr frühzeitig in die Vorbereitung gehen, um ein abgesichertes und solide kalkuliertes Gebot vorbereiten zu können.

Eine Möglichkeit dafür bietet der enervis-Workshop „Ausschreibungen im KWKG 2017: Modellgestützter Ausblick mit dem enervis Auktionsmodell und Handlungsoptionen“ am 14.11.2017 in Düsseldorf.

Weitere Informationen zum KWKG-Auktionsmodell finden Sie hier.

enervis-Autor
Julius Ecke

Nachdruck oder Veröffentlichung, ganz oder teilweise, nur mit schriftlicher Zustimmung der enervis energy advisors GmbH. Es wird keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernommen.

Ergebnisse einer Auktionssimulation zur ersten KWKG-Ausschreibung im Dezember 2017

Im Dezember 2017 werden erstmals die Fördersätze für KWK-Anlagen ausgeschrieben. Klar ist: Eine Teilnahme ist grundsätzlich attraktiv, jedoch besteht bei den Marktakteuren Unsicherheit in Bezug auf die Zuschlagswahrscheinlichkeit und eine geeignete Gebotsstrategie. Auktionsmodellierungen ermöglichen die Erarbeitung einer konkreten Strategie. Vor diesem Hintergrund fassen diese enerviews die aktuellen gesetzlichen Änderungen am Ausschreibungsdesign zusammen und illustrieren die Leistungsfähigkeit von Auktionsmodellierungen für die kommenden KWK Ausschreibung. Basierend auf einem Ausblick auf die Wettbewerbssituation in der Auktion werden erste Handlungsoptionen für Investoren abgeleitet.

Ausschreibungsdesign
Die Teilnahme an der Ausschreibung ist für alle KWK-Anlagen zwischen 1 MW und 50 MW verpflichtend.

Es werden weiterhin fixe Zuschlagzahlungen auf den erzielten Börsenpreis nach dem Pay-as-Bid Verfahren auktioniert. Die erste Ausschreibungsrunde ist für den 1. Dezember 2017 angesetzt. Danach sollen zweimal jährlich am 1. Juni und 1. Dezember jeweils 100 MW an elektrischer KWK-Leistung ausgeschrieben werden. Ab der zweiten Ausschreibungsrunde ist ein Anteil von 25 MW für „innovative KWK-Systeme“ vorgesehen. Damit sind KWK-Anlagen gemeint, die in Kombination mit einer Technologie zur erneuerbaren Wärmegewinnung (z.B. Wärmepumpen oder Geothermie) betrieben werden.

Der rechtliche Rahmen sieht für konventionelle KWK-Anlagen eine maximale Zuschlagszahlung von 7 ct./kWh vor. Für innovative KWK-Systeme beträgt der maximale Fördersatz 12 ct./kWh.

Darüber hinaus gibt es eine Deckelung der geförderten Energiemengen. Um eine flexiblere Anlagenfahrweise anzureizen, wird die Förderung pro Jahr für maximal 3.500 Volllaststunden gezahlt. Nur die ersten 3.500 Volllaststunden eines Jahres erhalten also eine Förderung. Diese Vollbenutzungsstunden gilt es also in die Stunden des Jahres mit möglichst guten Strompreisen zu legen. Je nach Anlagenkonzept eine vermarktungstaktische Herausforderung.

Zusätzlich ist die absolute Förderung für konventionelle KWK-Anlagen insgesamt auf 30.000 Volllaststunden und für innovative KWK-Systeme auf 45.000 Volllaststunden begrenzt. Umgerechnet entspricht die gesamte Förderung somit bis zu 2.100 €/kW für konventionelle KWK-Anlagen und bis zu 5.400 €/kW für innovative KWK-Systeme (jeweils bei Maximalsätzen).

Es lässt sich festhalten: Zumindest die Höchstsätze der Auktionen sind durchaus attraktiv, auch wenn Verschlechterungen an anderer Stelle (Vermiedene Netzentgelte) kompensiert werden müssen.

Pönalen und Zugangsvoraussetzungen
Für die Teilnahme an der Auktion wird weder eine Baugenehmigung noch eine Genehmigung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der Anlagenstandort muss jedoch in Form einer postalischen Adresse bereits festgelegt werden. An die Bieter werden somit keine sehr weitreichenden Anforderungen gestellt.

Um dennoch eine hohe Realisierungsquote zu erzielen, ist für jedes bezuschlagte Gebot eine Sicherheit von 70 €/kW zu hinterlegen. Verstößt der Bieter gegen Mitteilungspflichten oder Ausschreibungsrichtlinien oder verzögert sich die Inbetriebnahme, wird die Sicherheit vollständig oder teilweise einbehalten. Erste Pönalen greifen, wenn die Aufnahme des Dauerbetriebs später als 48 Monate nach Zuschlag erfolgt. Die Sicherheiten entsprechen bei einem Projekt mit Investitionskosten von 1000 €/kW somit etwa 7 %.

Die Zugangs- und Pönaleregelungen sind also nicht extrem restriktiv sondern insgesamt als fair zu betrachten.

KWK-Auktionsmodellierung
Mit Fördersätzen von bis zu 7 ct./kWh ist die Teilnahme an den Ausschreibungen durchaus für viele Investoren attraktiv. Vor einer Teilnahmeentscheidung gilt es jedoch, eine Einschätzung der Wettbewerbssituation zu erarbeiten.

Die Erfahrungen aus anderen Märkten, beispielsweise im Windbereich, zeigen, dass Auktionsmodellierungen eine wichtige Rolle spielen, um den Marktakteuren eine Einschätzung der Wettbewerbsintensität zu ermöglichen. Darüber hinaus bilden Sie eine konkrete Basis für Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Entwicklung einer Gebotsstrategie.
Vor diesem Hintergrund hat enervis ein KWK-Auktionstool entwickelt. Das Tool basiert auf Markterkenntnissen aus dem KWK-Segment und unseren weitreichenden Erfahrungen zur Auktionsmodellierung (beispielsweise aus den Windauktionen).

Das Vorgehen gliedert sich hier in drei Schritte (siehe Abbildung 1):

  1. Als Basis dienen Marktrecherchen und Informationen zur Projektpipeline an KWK-Anlagen.
  2. Darauf aufbauend kann eine Abschätzung der Kosten- und Erlössituation der einzelnen Projekte vorgenommen werden.
  3. Abschließend wird eine Simulation des Gebotsverhaltens der Marktakteure durchgeführt.

Im Ergebnis der Modellierung steht eine Einschätzung dazu, welche KWK-Leistungen mit welchem Gebotspreis in eine Auktionsrunde gehen können.

Die Durchführung einer Monte-Carlos Simulation zu Parametern der Projekte und zum Gebotsverhalten ermöglicht es hierbei, eine Bandbreite für die weitere Risikoanalyse zu ermitteln.

Abbildung 2 zeigt den beispielhaften Output einer solchen Simulation. Dargestellt sind für eine Vielzahl von Simulationsläufen die Gebotskurven. Dort wo die Nachfrage („100 MW“) die Gebotskurven schneidet, kommt es zur Markträumung. Alle Gebote mit einem niedrigeren Gebotspreis würden einen Zuschlag erhalten.

Festgehalten sei an dieser Stelle, dass die bekannte Projektpipeline die Nachfrage überschreiten kann, zumindest dann, wenn alle auch bisher noch nicht vollständig gesicherten Projekte teilnehmen. Jedoch ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend klar, welche Anlagen wirklich auch bieten werden oder in welcher Runde dies geschieht. Darüber hinaus zeigen die Simulationsläufe eine relevante Streuung. Es besteht also durchaus Fantasie auch für „spekulative“ Gebote im Rahmen des Pay-as-Bid Verfahrens.

Handlungsoptionen für Investoren
Nachfolgende Abbildung 3 illustriert die Herausforderungen bei der Erstellung einer Gebotsstrategie mit der sich Investoren nun konfrontiert sehen. Aufgetragen ist hier der Zusammenhang zwischen der Höhe des Gebots (auf der X-Achse) und der Zuschlagswahrscheinlichkeit (orange Linie). Die graue Linie repräsentiert hierbei ein Maß für die erwartete Rentabilität des Projektes im Mittelwert der verschiedenen Szenarien.

Erwartungsgemäß liegt eine Gebotsstrategie mit einer Zuschlagswahrscheinlichkeit von „100%“ (grüner Punkt) deutlich links von einer renditemaximalen Strategie mit einer Zuschlagswahrscheinlichkeit von nur noch um die 50 % (blauer Punkt). Hier liegt also ein „Trade-Off“ vor.

Erkennbar ist aber auch, dass es zwischen diesen beiden Punkten ein interessantes Feld mit durchaus stabiler Zuschlagswahrscheinlichkeit und nur wenig abgesunkener Rendite existiert. Die „Kunst“ der Auktionsstrategie liegt nun darin, für das Projekt eine Gebotshöhe zu finden, die den jeweiligen Rendite- / Risikoappetit geeignet widerspiegelt. Dies sollte jedoch keine „Bauchentscheidung“ sein, sondern auf fundierter energiewirtschaftlicher Analyse basieren.

Bei den Auktionen des KWKG sogar noch mehr als bei anderen Märkten (z.B. Wind Onshore mit gleitender Marktprämie) ist eine zentrale Basis einer geeigneten Gebotsstrategie die Einschätzung der Entwicklung des Großhandelsstrompreises. Die Ergebnisse der jüngsten Offshore Auktion illustrieren eindrucksvoll, dass dabei der Fluch des Gewinners drohen kann. Ein Phänomen, dessen sich alle Teilnehmer einer Ausschreibung bewusst sein müssen: Wer sich bei der Bewertung vorhandener Unsicherheiten in seiner Gebotskalkulation am stärksten verkalkuliert und dabei die realen Kosten bzw. Risiken unterschätzt, der wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Ausschreibung gewinnen. Dies aber zu einem Preis, der sich später als zu optimistisch kalkuliert (d.h. für das Projekt als zu niedrig) erweist.

enervis verfügt über Marktmodelle, die zeitlich hochaufgelöste und langfristige Strompreisprognosen ermöglichen. Solche Marktmodellierungen bilden die Basis einer Gebotsstrategie und ermöglichen die Bewertung von Chancen / Risiken durch eine Szenarioanalyse. Sprechen Sie uns an, wir erörtern Ihre spezifische Ausgangssituation gern telefonisch mit Ihnen.

Fazit
Mit Fördersätzen von bis zu 7 ct./kWh ist die Teilnahme an den Ausschreibungen attraktiv, mindestens für größere Anlagen des Leistungsspektrums und Modernisierungen. Da die anteilige Einbehaltung von Sicherheiten erst nach einer Frist von 48 Monaten beginnt, ist auch eine Teilnahme von Anlagen in einem frühen Planungsstadium interessant.

Akteure mit einem gesicherten Standortzugriff sollten sich die Chance einer Teilnahme nicht entgehen lassen! Hierbei gilt es die Chance zu nutzen, dass sich in der ersten Auktionsrunde ggf. noch ein gemäßigter Wettbewerb einstellt.

Dazu wird unter anderem auch eine Einschätzung zur Marktlage in den Auktionen benötigt. enervis verfügt hierzu über eine umfangreiche Datenbasis zu den anstehenden Projekten und unterstützt sie gern mit dem enervis Auktionsmodell für KWK.

Gern diskutieren wir dieses Thema mit Ihnen bei unseren öffentlichen Workshops:

  • am 08.11. in Leipzig oder
  • am 14.11. in Düsseldorf

Alternativ stellen wir Ihnen die strategischen Implikationen mit einem Ausblick auf die Modellierung in einem Inhouse Strategieworkshop vor.

Wir unterstützen sie gern mit unserem enervis KWK-Auktionsmodell bei der Bestimmung einer geeigneten Gebotshöhe und stehen Ihnen telefonisch zur Verfügung (030 695 175 17).

enervis-Autor
Julius Ecke

Nachdruck oder Veröffentlichung, ganz oder teilweise, nur mit schriftlicher Zustimmung der enervis energy advisors GmbH. Es wird keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernommen.

„Wer bietet weniger?“ Erste KWK Ausschreibung 2017

Akteure im Strommarkt müssen sich auf Auktionen als Instrument zur Technologieförderung einstellen. Nach den, soweit bereits heute ersichtlich, erfolgreichen Wind-Ausschreibungen werden im Dezember diesen Jahres erstmals auch die Fördersätze für Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen auktioniert. Eine am 17. Mai von der Bundesregierung verabschiedete Verordnung hat nun Rahmenbedingungen und Design der Ausschreibungen festgelegt.

Ausschreibungsdesign
Die Teilnahme an der Ausschreibung ist für alle KWK-Anlagen zwischen 1 MW und 50 MW verpflichtend. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass für Anlagen, die noch in 2016 bestellt wurden oder eine Genehmigung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erhalten haben und noch in 2018 in Betrieb genommen werden, die Teilnahme an der Ausschreibung freiwillig ist. Eine Förderung für Anlagen, die zum Teil der Eigenversorgung dienen, von vermiedenen Netzentgelten profitieren oder mit Stein- oder Braunkohle betrieben werden, ist dabei ausgeschlossen. Auch entfällt mit Ausschreibungsteilnahme die zusätzliche Förderung für KWK-Anlagen, die eine Stein- oder Braunkohleanlage ersetzen.

Es werden weiterhin fixe Zuschlagzahlungen auf den erzielten Börsenpreis nach dem Pay-as-Bid Verfahren auktioniert. Die erste Ausschreibungsrunde ist für den 1. Dezember 2017 angesetzt. Danach sollen zweimal jährlich am 1. Juni und 1. Dezember jeweils 100 MW an elektrischer KWK Leistung ausgeschrieben werden. Ein sukzessiv steigender Anteil davon ist für sogenannte „innovative KWK-Systeme“ vorgesehen. Damit sind KWK-Anlagen gemeint, die in Kombination mit einer Technologie zur erneuerbaren Wärmegewinnung (z.B. Wärmepumpen oder Geothermie) betrieben werden. Eine ausführliche Definition findet sich im Verordnungstext. Die Abbildung zeigt die Ausschreibungstermine und die Zusammensetzung der jeweils ausgeschriebenen Leistung. Da nicht bezugschlagte Leistungen vorangegangener Auktionen erneut ausgeschrieben werden, kann sich das Volumen einzelner Ausschreibungen ggf. erhöhen.

An die Bieter werden dabei keine sehr strengen Anforderungen gestellt: Es wird weder eine Baugenehmigung noch eine Genehmigung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorausgesetzt. Der Anlagenstandort hingegen muss in Form einer postalischen Adresse bereits festgelegt werden. Darüber hinaus ist analog zum EEG eine teilweise Öffnung der Auktionen für das Ausland geplant. Für konventionelle KWK-Anlagen sind Gebote zwischen 1 und 50 MW zulässig. Für innovative KWK-Systeme sinkt die obere Gebotsgrenze auf 10 MW.

Fördersätze
Der rechtliche Rahmen sieht für konventionelle KWK-Anlagen eine maximale Zuschlagszahlung von 7 ct./kWh vor. Darüber hinaus gibt es auch eine Deckelung der geförderten Energiemengen. Um eine flexiblere Anlagenfahrweise anzureizen, wird die Förderung pro Jahr für maximal 3.000 Volllaststunden gezahlt. Nur die ersten 3.000 Volllaststunden eines Jahres erhalten also eine Förderung. Diese Vollbenutzungsstunden gilt es also in die Stunden des Jahres mit möglichst guten Strompreisen zu legen. Je nach Anlagenkonzept eine vermarktungstaktische Herausforderung.

Zusätzlich ist die absolute Förderung für konventionelle KWK-Anlagen insgesamt auf 30.000 Volllaststunden beschränkt. Für innovative KWK-Systeme beträgt der maximale Fördersatz 12 ct./kWh und die Förderung ist auf 45.000 Volllaststunden begrenzt. Umgerechnet entspricht die gesamte Förderung somit bis zu 2.100 €/kW für konventionelle KWK-Anlagen und bis zu 5.400 €/kW für innovative KWK-Systeme (jeweils bei Maximalsätzen).

Pönalen und Sicherheiten

Um trotz der geringen Anforderungen an die Ausschreibungsteilnahme eine hohe Realiserungsqoute zu erzielen, ist für jedes bezuschlagte Gebot eine Sicherheit von 100 €/kW zu hinterlegen. In Abhängigkeit von der Gebotsgröße entspricht dies bei KWK-Anlagen von 1-50 MW somit zwischen 100.000 und 5.000.000 € (bei nicht-innovativen Systemen). Verstößt der Bieter gegen Mitteilungspflichten oder Ausschreibungsrichtlinien oder verzögert sich die Inbetriebnahme, wird die Sicherheit vollständig oder teilweise einbehalten. Erfolgt die Aufnahme des Dauerbetriebes mehr als 54 Monate nach Zuschlag, erlischt der Anspruch auf Förderung.

Die Pönale fällt dabei leistungsspezifisch und nicht anlagenspezifisch an. Bei einer mit 2 MW bezuschlagten Anlage, die 54 Monate nach Zuschlag lediglich eine Leistung von 1,8 MW erzielt, wird also lediglich ein der Differenz von 0,2 MW entsprechender Betrag von 19.200 € einbehalten. Die obere Abbildung zeigt die leistungsspezifische Pönale in Abhängigkeit der seit dem Zuschlag vergangenen Zeit.

Fazit
Insgesamt setzen die KWK-Ausschreibungen den allgemeinen Trend fort, Fördermechanismen stärker marktbasiert und systemdienlich auszurichten. Ausdruck hiervon ist neben der Auktionierung von Fördersätzen vor allem die Deckelung der jährlichen Fördermengen. Dieser Trend stellt Anlagenbetreiber vor neue Herausforderungen und fordert Marktverständnis. Anstelle eines wärmeorientierten Dauerbetriebs treten Marktprognosen und Einsatzoptimierung.

Mit Fördersätzen von bis zu 7 ct./kWh ist die Teilnahme an Ausschreibungen grundsätzlich attraktiv, mindestens für größere Anlagen des Leistungsspektrums. Da die anteilige Einbehaltung von Sicherheiten erst nach einer Frist von 48 Monaten beginnt, ist auch eine Teilnahme von Anlagen in einem frühen Planungsstadium interessant. Dazu wird unter anderem auch eine Einschätzung zur Marktlage in den Auktionen benötigt. enervis verfügt hierzu über ein umfangreiche Datenbasis zur den anstehenden Projekten.

enervis verfügt auch über umfangreiche Marktmodelle, die zeitlich hochaufgelöste Preisprognosen ermöglichen, und berechnet darauf aufbauend die optimale Einsatzstrategie für Ihre KWKG-geförderte Anlage unter den jeweiligen Rahmenbedingungen. Sprechen Sie uns an, wir erörtern Ihre spezifische Ausgangssituation gern telefonisch mit Ihnen.

enervis-Autor
Julius Ecke

Nachdruck oder Veröffentlichung, ganz oder teilweise, nur mit schriftlicher Zustimmung der enervis energy advisors GmbH. Es wird keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernommen.

Jahresendrally oder Auftakt eines Transformationsprozesses?

Betrachtungen und Analysen zur Situation der französischen Kernkraftwerke, den Auswirkungen auf den Strompreis sowie ein Ausblick auf ein Engpassmanagement zwischen Deutschland und Österreich

Ja ist denn heut schon Weihnachten? Das haben sich wohl einige Marktteilnehmer in den vergangenen Wochen mit Blick auf die day-ahead Strompreisnotierungen gefragt. Eine rasante Rally führte Stundenpreiskontrakte in Frankreich und der Schweiz bis in den – teils hohen – dreistelligen Bereich mit spürbaren Rückwirkungen auf das deutsche Marktgebiet. Turbulente Zeiten, auch in der Energiewirtschaft. Zwischendurch dann auch noch die Ankündigung (oder schon ein Beschluss?) der BNetzA zur Aufhebung der gemeinsamen Strompreiszone Deutschland/Österreich und der Einführung eines Engpassmanagements ab Mitte 2018. Wie ist dies einzuordnen und welche Auswirkungen ergeben sich daraus? Doch der Reihe nach.

Knappheitspreise in Frankreich

Bereits im Frühjahr 2016 räumte der französische Energiekonzern Areva Mängel beim Kraftwerksbau ein. Betroffen waren auch Bauteile für Atomreaktoren. Gemeinsam mit dem Kraftwerksbetreiber EDF sollten die Problemfälle im Einzelnen geprüft werden. Das Ausmaß der Ergebnisse war zu diesem Zeitpunkt noch vollkommen unbekannt. Auslöser waren erkannte Mängel im Reaktordruckbehälter des sich im Bau befindlichen Kernkraftwerks Flamanville (geplante Inbetriebnahme Q4 2018, geschätzte Gesamtkosten über zehn Mrd. Euro (ca. 6.500 €/kW)), woraufhin die französische Behörde für Nuklearsicherheit ASN eine eingehende Prüfung an 18 französischen Reaktoren ähnlicher Bauart veranlasste. Die Befürchtungen bestätigten sich. Unregelmäßigkeiten an den Stahllegierungen der Dampfreaktoren bei wenigstens 12 Reaktoren wurden festgestellt. Vor allem Bauteile eines japanischen Zulieferers wiesen Materialfehler auf. Daraufhin wurden von EDF Mitte Oktober 5 der untersuchten Anlagen sofort unplanmäßig heruntergefahren, die restlichen betroffenen Anlagen sollen unmittelbar in Intervallen für weitere Inspektionen vom Netz gehen. Vollkommen unsicher ist, wie lange die Stillstandszyklen andauern. Zur Einordnung: 75 % des französischen Stromverbrauchs werden durch Kernenergie gedeckt.

Insbesondere vor den anstehenden Wintermonaten mit sehr hohen Nachfragespitzen (2012: 103.000 MW / 01/2016: 89.000 MW) ist dies eine beunruhigende Nachricht.

Es wird befürchtet, dass etwa die Hälfte der 58 französischen Reaktoren (63.250 MW) von diesen technischen Problemen betroffen sind. Mitte Oktober waren dann 22 Reaktoren (22.700 MW) aufgrund von Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Stillstandsanordnungen nicht am Netz. 17 Reaktoren davon sollten bis zum Jahresende wieder in Betrieb sein. Allerdings zeigten sich bei einigen Anlagen weitere Unregelmäßigkeiten, sodass die angestrebten Wiederinbetriebnahmezeitpunkte nicht zu halten waren.

Diese, das letzte halbe Jahr andauernden, Unsicherheiten mit immer neuen Mitteilungen, Ankündigungen von Stillständen, Verlängerung von Stillstandszeiten, verminderter Stromerzeugung und nicht zuletzt vielen offenen Fragen und unausgesprochenen Befürchtungen haben zu einer zunehmenden Nervosität an den europäischen Strommärkten geführt. Einerseits ist bislang offen, inwieweit diese Unregelmäßigkeiten auch andere europäische Kernkraftwerke betreffen. Technische Probleme in den belgischen und Schweizer Kernkraftwerken sind seit einiger Zeit bekannt. Aktuelle Veröffentlichungen zum fragwürdigen Umgang mit der Notfallkühlung von Reaktoren betreffen vor allem ältere Anlagen, insbesondere in Osteuropa. Andererseits zeigte sich die Nervosität rund um die Entwicklungen in den französischen Kernkraftwerken seit Oktober in deutlich steigenden day-ahead Strompreisnotierungen.

Eine durchaus nachvollziehbare Marktreaktion, wenn die Unsicherheiten um das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten und die Bedeutung des französischen Kernenergiesektors für die europäische Stromversorgung in Betracht gezogen werden. Mitte November wurde dieses Bild jedoch etwas relativiert und die Lage scheint sich zu beruhigen. Wie angespannt die Situation allerdings noch immer ist, lässt sich aus einer Meldung von vergangener Woche ablesen. EDF kündigte an, dass 2 Reaktoren entgegen der Pläne erst Ende Dezember anstatt Ende November wieder ans Netz gehen. Hektik im Markt und Preisausschläge nach oben waren die Folge.

Erstaunlich ist zumindest, dass sich die Frontquartalnotierungen von diesen Entwicklungen bisher wenig beeinflusst zeigen.

Hier sehen wir (noch) relativ moderate Preise und keine hektischen Ausschläge. Es ist zu vermuten, dass die generelle Markteinschätzung wohl von einem temporären, kurzfristigen Problem ausgeht und (noch) keinen langfristigen Engpass im französischen Markt erwartet. Dies unter der Prämisse, dass die durch die ASN angeordneten technischen Überprüfungen im Verlauf des Winters koordiniert und im Zeitplan durchgeführt werden sowie keine weiteren Untersuchungen nach sich ziehen.

Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten und der europäischen Tragweite von möglichen längerfristigen und massiven Kernkraftwerksausfällen in Frankreich, erscheint ein Blick auf das sich dann einstellende Stunden- und Tagesstrompreisniveau interessant und sinnvoll. Wirft man den Blick nochmal zurück ins Jahr 2016, stellt sich die Frage: Lassen sich die preislichen Auswirkungen solcher Marktentwicklungen, die scheinbar unvorhergesehen und radikal auftreten, tatsächlich antizipieren und glaubhaft im Rahmen von Szenarien modellgestützt abbilden?

Analysen, die wir in diesem Zusammenhang mit unserem Strommarkt-Fundamentalmodell durchgeführt haben, zeigen in einem ersten Schritt – im Sinne eines Backtesting des Jahres 2016 – inwieweit sich die Ausprägung und Entwicklung der diesjährigen relevanten Marktparameter (nicht nur des französischen Marktes) tatsächlich auf das day-ahead Strompreisniveau ausgewirkt und welches Strompreisniveau sich modellseitig eingestellt hat. Die Ergebnisse der Modellierungen zeigen, dass dem am Markt beobachtbaren Preisniveau bis Mitte November 2016 nicht nur in Höhe sondern auch in Struktur fundamentale Elemente zugrunde liegen können.

Infolge des Ausfalls der Kernkraftkapazitäten kamen im französischen Markt in der 2. Jahreshälfte vermehrt ältere GT und ölgefeuerte Kraftwerke mit sehr hohen Grenzkosten zum Einsatz. Zudem wurde von Frankreich verstärkt Strom (teuer) importiert. Auch in der Schweiz sind Knappheitstendenzen erkennbar (Ausfall von 2 Kernkraftwerken, geringes Wasserdargebot). Frankreich – sonst zuverlässiger Lieferant – gibt dieses Jahr, aus den skizzierten Gründen, deutlich weniger Strom an die Schweiz ab, so dass zeitweise ein ungewöhnlich hoher Stromfluss aus Italien in die Schweiz zu verzeichnen war. Aufgrund der Transitfunktion des Schweizer Marktes treten in der derzeitigen Marktsituation in Spitzenzeiten sonst eher unübliche (da teure) Handelsflüsse von Italien über die Schweiz nach Frankreich auf. Der italienische Kraftwerkspark ist vor allem durch Gaskraftwerke geprägt. Sollten diese gebraucht werden, steigt bei einem Einsatz auch das Strompreisniveau. Es lässt sich festhalten, dass das derzeitige Markt- und Preisgeschehen an den europäischen Strommärkten durchaus fundamental nachvollziehbar ist.

Sollten diese Turbulenzen mehr als eine Momentaufnahme sein, sondern eher den Auftakt eines grundsätzlichen Transformationsprozesses kennzeichnen, erscheint ein Blick auf künftige Strommarkt- und Strompreisentwicklungen durchaus empfehlenswert. Nicht nur, um die wichtigen Treiber des Marktes frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten, sondern um unter sich ändernden Rahmenbedingungen zielgerichtet die eigene Marktpositionierung vorzunehmen.

Preisentwicklung Kraftwerkssteinkohle
In Anbetracht der Entwicklung des day-ahead Strompreisniveaus in 2016 sollte ein wichtiger Treiber allerdings nicht in Vergessenheit geraten: Der Einfluß der Steinkohlepreise auf das day-ahead Strompreisniveau 2016 in Deutschland war deutlich erkennbar. Die Flaute am Markt für Kraftwerkssteinkohle scheint seit etwa Mitte des Jahres vorüber. Zentraler Treiber war der chinesische Markt. Zwar lag der Kohleverbrauch in China 2016 unter den Werten des vergangenen Jahres. Allerdings führte eine konsequente Stilllegung alter, ineffizienter Kohleminen zu einem spürbaren Rückgang der chinesischen Förderung und zu einem deutlich höheren Importanteil. Im Verbund mit Förderrückgängen im asiatischen Raum erlebte der globale Preis für Kraftwerkssteinkohle einen deutlichen und sehr spürbaren Anstieg im Jahresverlauf. Infolge des immer noch großen Anteils an strompreissetzenden Steinkohlekapazitäten in Deutschland (und in Verbindung mit einem unterjährig wieder anziehenden Gaspreis, was der Wettbewerbsfähigkeit von Kohle zuträglich war) prägte die Entwicklung des Steinkohlepreises auch zu einem guten Teil die Strompreisentwicklung in 2016.

Engpassmanagement Deutschland Österreich
Mit dem Blick in die Zukunft rückt zudem eine aktuelle Entwicklung in den Fokus, die seit einiger Zeit von den Betroffenen höchst interessiert verfolgt wird: Die geplante Aufhebung der gemeinsamen Strompreiszone Deutschland/Österreich und die Einführung eines Engpassmanagements ab Mitte 2018.
Die europäische Regulierungsagentur Acer hat sich bereits im September 2015 für ein perspektivisches Engpassmanagement beim Stromtransport zwischen Deutschland und Österreich ausgesprochen. Begründet wird dies durch temporär sehr hohe Handelsflüsse (in der Spitze >10 GW) zwischen Deutschland und Österreich. Die tatsächliche Netzkuppelkapazität liegt lt. BNetzA deutlich unter diesem Wert. Weiterer Grund dafür waren die sogenannten Ringflüsse über Polen und Tschechien. Eine Überprüfung der momentanen Übertragungskapazität durch die BNetzA ergab, dass tatsächlich nur 3 bis 4 GW (n-1)-sicher über die Grenze Deutschland/Österreich übertragen werden können, ohne die Netze der Anrainer dafür mit in Anspruch zu nehmen. Daher stellte sich aus Sicht der Regulierer die Frage nach der Erforderlichkeit eines Engpassmanagements.

Auf Basis der Verordnung der EU-Kommission zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (CACM 08/2015) wird der Zuschnitt von Gebotszonen regelmäßig überprüft. Erste Überprüfungen und Vorarbeiten für die deutsch-österreichische Gebotszone haben bereits stattgefunden. In Konsequenz dieser Gemengelage hat die BNetzA die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber im Oktober 2016 aufgefordert, eine Engpassbewirtschaftung an der Grenze zu Österreich einzuführen. Das Engpassmanagement soll ab dem 3. Juli 2018 gelten. In aktuellen Studien der BNetzA (Bericht zur Reservebedarfsfeststellung (04/2016); Genehmigung Szenariorahmen Netzentwicklungspläne (06/2016)) werden Engpassszenarien zwischen Deutschland und Österreich als künftiger Basisfall modelliert. Schließlich hat Anfang November Acer einer Aufteilung der deutsch-österreichischen Strompreiszone zugestimmt.

Unter diesen Vorzeichen ist es inzwischen geboten, einer Preiszonentrennung erheblich höhere Aufmerksamkeit beizumessen als noch zu Beginn des Jahres. Insbesondere österreichische Versorger dürfte diese Konstellation direkt tangieren. Nach aktuellen enervis-Berechnungen würde durch eine Engpassbewirtschaftung der Grenzkuppelstelle Deutschland-Österreich – abhängig von der Höhe der technischen Begrenzung der Transferkapazität – das mittlere jährliche Großhandelsstrompreisniveau in Österreich kurzfristig um etwa 2% bis 15% ansteigen, wobei sich wesentliche Effekte unterjährig auf das Winterhalbjahr konzentrieren.

Allerdings, und das ist wiederum ein interessanter Aspekt für die deutsche EE-Branche, hätte eine Begrenzung der Grenzkuppelleistung mit Österreich sowie der Einsatz der Phasenschieber an den ostdeutschen Grenzen unmittelbar Einfluss auf Häufigkeit und Höhe von negativen stündlichen Strompreisen und damit, legt man die Regelungen im §51 EEG zugrunde, auf die Wirtschaftlichkeit von EEG-geförderten Windanlagen.

enervis verfügt über umfangreiche Marktmodelle zur Abbildung und Analyse von Strommärkten. Basierend auf ökonomischen und energiemarktspezifischen Fundamentaldaten erlauben diese Modelle zeitlich hochaufgelöste Strompreisprognosen und Marktanalysen. Auch als Onlinetools für die Nutzung in ihrem Unternehmen!

Die aktuelle Referenzstudie Strommarkt 2035 ist ab sofort erhältlich. www.strommarktmodell.de

enervis-Autor
Mirko Schlossarczyk

Nachdruck oder Veröffentlichung, ganz oder teilweise, nur mit schriftlicher Zustimmung der enervis energy advisors GmbH. Es wird keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernommen.

„Wie der Wind dreht, so der Euro rollt“

Wind-Futures als neues Geschäftsfeld für Windmüller und konventionelle Kraftwerksbetreiber
Neue handelbare Produkte (“Wind-Futures“) ermöglichen die Besicherung von Windrisiken. Für eine solide Finanzierung von Windprojekten sind stetige Erträge von Vorteil und können unter Umständen zu besseren Finanzierungskonditionen führen. An dieser Stelle können Wind Futures als Instrument eingesetzt werden, um Schwankungen von Windertrag und damit auch Erlösen über die Betriebsdauer auszugleichen. Doch wer bietet sich als Gegenpart eines solchen Geschäfts beziehungsweise Produkts an und kann dabei von den Windmüllern eine Risikoprämie verlangen? Dies dürften insbesondere konventionelle Kraftwerke sein, die in Jahren mit niedriger Windauslastung höhere Deckungsbeiträge erzielen und umgekehrt. Diese enerviews analysieren die Ausgangslage und leiten Handlungsoptionen aus den neuen Produkten ab.

Gründe für Wind Futures

Erhebungen zeigen, dass abhängig vom Standort jährliche Ertragsabweichungen im Vergleich zum langjährigen Mittel in der Größenordnung von +/- 15% in der Vergangenheit durchaus aufgetreten sind. Abbildung 1 zeigt die Abweichung von der langjährigen mittleren jährlichen Vollbenutzungsstundenzahl von Windenergieanlagen in Deutschland.

Abhängig von der Finanzierungsstruktur und der Höhe der Rücklagen können die daraus resultierenden Erlösverluste erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierungskonditionen haben. Eine Absicherung der jährlichen Winderträge mit Hilfe von Finanzprodukten wie den seit einiger Zeit diskutierten Wind Futures kann die Zahlungsströme über den Betriebszeitraum der Anlage vergleichmäßigen. Eine Reduktion des Risikos von Ertragseinbußen durch eine Reihung von Schwachwindjahren kann dann im nächsten Schritt zu einer Verbesserung der Finanzierungskonditionen führen. Denn wenn das Risiko einer Illiquidität durch geringe Erlöse und damit einer Gefährdung der Rückzahlung des Fremdkapitals wegfällt, so könnten die Anforderungen der Banken an Rücklagen und der Risikoaufschlag bei den Konditionen sinken.

Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Auktionen kann eine gute Hedging-Strategie somit einen relevanten Wettbewerbsvorteil ggü. anderen Projekten erschließen.

Wie funktioniert ein Wind Future aus Sicht von Windanlagenbetreibern?
Wind Futures sind börsengehandelte, standardisierte Derivate. Basis ist ein Index, dessen Wert von der Auslastung der installierten Windkapazitäten in Deutschland abhängt.

Einem jeden Kontrakt liegt dabei ein Basiswert zu Grunde, in diesem Fall die mittlere Auslastung der Windkapazitäten gemäß dem Index.

Dies sei im Folgendem an einem Beispiel verdeutlicht: Schließt ein Windanlagenbetreiber ein Handelsgeschäft über ein Jahr mit dem Basiswert von 2.200 Vollbenutzungsstunden ab und die mittlere jährliche Auslastung liegt am Ende des Jahres unter dem Basiswert, so ergibt sich daraus für den Betreiber ein Erlös (x €/%-Punkt, den der Index unter dem Basiswert liegt). Im umgekehrten Fall, es liegt ein Jahr mit mehr als 2.200 Vollbenutzungsstunden vor, ist der Betreiber nachschusspflichtig. Die Erlöse aus dem Wind-Future sind also gegenläufig zu den EEG-Erlösen, insgesamt, also in Summe aus den EEG-Erlösen und den Effekten aus dem Wind-Future, kommt es zu einer Vergleichmäßigung der Erlöse. Dies funktioniert dabei umso besser, je stärker die Auslastung eines Windanlagenportfolios mit den durchschnittlichen Auslastungen der Windkraftanlagen in Deutschland korreliert ist.

Nutzen für die Betreiber von konventionellen Kraftwerken
Das Interesse der Windkraftanlagenbetreiber an der Absicherung von Windrisiken ist offensichtlich. Doch wer bietet sich als Gegenpart eines solchen Geschäfts beziehungsweise Produkts an?

Dies dürften insbesondere konventionelle Kraftwerke sein, die in Jahren mit niedriger Windauslastung höhere Deckungsbeiträge erzielen und umgekehrt. So sind in Jahren mit niedrigem Windertrag der Strompreis und die Auslastung der Kraftwerke höher (und umgekehrt), die wirtschaftliche Position von Kraftwerken ist also gegenläufig zu der der Windkraftanlagenbetreiber.

Abbildung 2 illustriert diesen Effekt an einem beispielhaften Kohlekraftwerk und einer typischen Windkraftanlage.

Der Darstellung zugrunde liegt eine Modellierung der Strommarkterlöse für 5 verschieden stark ausgeprägte Windjahre mit dem enervis Fundamentalmodell.

Das Ergebnis zeigt eine gegenläufige Entwicklung von Deckungsbeiträgen bei Windenergie bzw. Kohlekraft. Ähnliche Effekte sind auch bei anderen konventionellen Kraftwerkstechnologien bzw. bei Speichern zu beobachten. Das bedeutet, dass in Jahren geringer Windenergieeinspeisung Kohlekraftwerke höhere Erlöse am Strommarkt realisieren können, da das Preisniveau insgesamt weniger durch die Windenergie geprägt wird. Die Auswirkung der steigenden Deckungsbeiträge für bestehende Kohlekraftwerke liegt kurzfristig bei etwa 40% des Effektes auf Windenergieanlagen. Das bedeutet, für 1 MW Windenergie, das über Wind Futures abgesichert wird, wird etwa die 2,5fache Leistung an konventionellen Kapazitäten als Counterpart benötigt.

Es zeigt sich also, dass konventionelle Kraftwerke, hier am Beispiel von Kohlekraftwerken, grundsätzlich gut geeignet sind, um als Counterpart von Windkraftanlagenbetreibern in Bezug auf Wind-Futures zu agieren. Da die Kraftwerke hier sowohl das Risiko von Windertragsschwankungen dämpfen, als auch ggf. die Finanzierungskosten der Anlagen dämpfen, könnten sie hierfür von Windmüllern ggf. eine Risikoprämie verlangen.

Handlungsoptionen
Der Handel mit strukturierten Finanzprodukten, ob an der Börse oder bilateral, bietet viele Chancen, jedoch auch Herausforderungen.
Windkraftanlagenbetreiber sollten prüfen, wie stark ihre spezifische wirtschaftliche Situation mit dem übergeordneten Windertrag korreliert ist. Darauf basierend gilt es eine Hedging-Strategie zu entwickeln und ggf. bilateral oder börslich umzusetzen. Für die Betreiber von Windenergieanlagen ist dabei zu bewerten, welche Menge von Wind Futures notwendig ist, um das Risiko aus Ertragsabweichungen auszugleichen und welcher Preis hierfür angemessen ist.

Für die Betreiber von konventionellen Kraftwerken stellt sich die Frage, wie sich Ihre Wirtschaftlichkeit in Abhängigkeit der Entwicklung des Underlyings (Auslastung des Windanlagenparks in Deutschland) entwickelt. Dies bestimmt, mit welchen Volumina und Preisen diese Anlagen eine gegenläufige Position zu den Betreibern von Windenergieanlagen einnehmen können und welche Risikoprämien ggf. verlangt werden können. Diese Berechnung sollten für die Erzeugungseinheit individuell durchgeführt werden. Hierfür müssen Szenarien mit einem Strommarktmodell ausgewertet werden, um eine Aussage über die Deckungsbeiträge des Kraftwerksportfolios in verschiedenen Windjahren zu treffen.

Für andere Akteure (Börsen, Händler, Investoren, Banken) gilt es, ein grundsätzliches Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge herzustellen.

Aktuell erarbeitet enervis eine Kurzstudie zu dieser Fragestellung. Gerne stehen wir Ihnen für diezbezügliche oder anderweitige Rückfragen zur Verfügung.

enervis-Autoren
Julius Ecke, Daniel Peschel

Nachdruck oder Veröffentlichung, ganz oder teilweise, nur mit schriftlicher Zustimmung der enervis energy advisors GmbH. Es wird keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernommen.

Fuel-Switch Kohle/Gas – Temporäres Phänomen oder nachhaltiger Trend?

Betrachtungen und Analysen zur aktuellen Situation von Steinkohlekraftwerken und GuD am Stromspotmarkt

Im Jahresverlauf lässt sich eine Entwicklung am Strommarkt beobachten, die zu Beginn des Jahres von den wenigsten Marktteilnehmern erwartet wurde: Moderne GuD haben sich in der Merit-Order-Kurve vor ältere Steinkohlekraftwerke geschoben. Zumindest für effiziente und moderne GuD-Anlagen steigen Einsatzzeiten und Profitabilität, da deren Grenzkosten im laufenden Jahr unter den Stromerzeugungskosten ineffizienter, alter Steinkohlekraftwerke liegen.

Der wesentliche Grund für diese Entwicklung ist auf den Rohstoffmärkten zu suchen. Sowohl für Steinkohle cif ARA als auch Gas TTF sanken die Spotpreise im Verlauf des Jahres 2015. Für Steinkohle cif ARA von etwa 60 USD/t im Sommer 2015 auf knapp unter 40 USD/t zu Beginn dieses Jahres. Der Gaspreis TTF fiel von einem Niveau von über 20 €/MWh Anfang 2015 auf etwas mehr als 10 €/MWh im Frühjahr 2016.

 

Auch der CO2-Preis hat eine durchaus turbulente Preisentwicklung hinter sich und notiert im September 2016 zwischen 4 bis 5 €/t, in 2015 bewegte sich der Preis noch im Bereich um die 8 €/t.

Durchaus beachtenswert sind die Preisentwicklungen der Commodities seit Anfang 2016. Infolge des nach wie vor hohen Überangebotes, geringer Nachfrage und hoher Lagerbestände notiert Gas TTF im Spotmarkt 2016 auf vergleichsweise niedrigem Niveau zwischen 10-15 €/MWh. Ein nachhaltiger Aufwärtstrend in die Preisregionen der vergangenen Jahre ist derzeit nicht auszumachen. Ein eindeutiger Grund für den Abfall des CO2-Preises in 2016 ist hingegen kaum identifizierbar. Unterschiedliche Einflussfaktoren drücken auf das Preisniveau, z.B. Eintrübung der weltweiten makroökonomischen Aussichten, geringerer Hedging-Bedarf der Energieversorger, höheres Angebot infolge geringerer Backloading-Kürzung, Brexit. Der Kohlepreis befindet sich hingegen inzwischen wieder nahezu auf Vorjahresniveau. Hauptsächlich verantwortlich dafür ist die anziehende Nachfrage aus Asien, insbesondere China. Dies infolge von Unwetterkapriolen und der Schließung unwirtschaftlicher Minen, welches zu spürbarem Nettoimportbedarf führt.

Die skizzierte Brennstoff- und CO2-Preisentwicklung der letzten zwei Jahre schlägt sich natürlich auch in den entsprechenden Stromerzeugungskosten von Kohle- und Gaskraftwerken in Deutschland nieder. Hier nachfolgend exemplarisch dargestellt für ein älteres Bestandssteinkohlekraftwerk mit einem durchschnittlichen Wirkungsgrad von 35% und für ein neues, effizientes GuD mit einem Wirkungsgrad von 61%.

Auch unter Berücksichtigung entsprechender Transportkosten an die Kraftwerksstandorte ergibt sich ein interessantes Bild: Seit Frühjahr 2016 ist auf Basis der zugrundeliegenden Brennstoff- und CO2-spotpreise ein Fuel-Switch bei den betrachteten Beispielkraftwerken erkennbar, der in diesem Fall zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit eines modernen GuD im Vergleich zu einem alten, ineffizienten Steinkohlekraftwerk führt. Dies gab es letztmals im Jahr 2011, so dass ein näherer Blick durchaus lohnenswert ist.

Mit Hilfe eines detaillierten Kraftwerkseinsatzoptimierungsmodells, mit welchem der erlösoptimierte Einsatz von verschiedenen Kraftwerkstypen unter vorgegebenen technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen modelliert wird, ist enervis in der Lage, hochaufgelöste Einsatzoptimierungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für unterschiedliche Kraftwerkstechnologien durchzuführen.

Unter Anwendung dieses Tools wurde der Einsatz des Steinkohlekraftwerkes (35%) und des GuD (61%) am Stromspotmarkt (hier aus Vereinfachungsgründen ohne Regelenergievermarktung und Wärmeerlöse) der Jahre 2015 und 2016 modelliert. Datenbasis sind Ist-Werte (01/2015 – 09/2016) Steinkohle API2, Gas TTF, EUA CO2, stündliche EEX-Spotpreise sowie kraftwerkstypische sonstige Einsatzkosten. Für die Monate 10-12/2016 wurden die Werte 09/2016 fortgeschrieben.

Die Modellierungsergebnisse stützen die auf Basis der betrachteten Erzeugungskosten formulierte These, der in 2016 häufigeren Einsatzzeiten und etwas höheren Profitabilität (auf die Grenzkosten, Vollkosten erwirtschaften neue GuD genauso wie neue Steinkohlekraftwerke trotzdem nicht) neuer GuD und des momentan stärker zunehmenden wirtschaftlichen Drucks auf alte Steinkohleanlagen.

Interessant ist vor diesem Hintergrund ein Blick in die nähere Zukunft und eine Abschätzung für den Terminmarktzeitraum 2017 bis 2019. Für die Brennstoff- und CO2-Preisnotierungen dieser Jahre wurden aktuelle Futurenotierungen (Stand EEX Ende September 2016) herangezogen. Die Prognose der Stromspotpreise auf Stundenbasis erfolgte auf Basis der Projektion eines aktuellen enervis Best Guess Strommarktszenarios, welches mit Hilfe des fundamentalen enervis Strommarktmodells erstellt wurde und sehr wahrscheinliche Marktentwicklungen bis 2019 unterstellt.

Die derzeitigen Terminmarktnotierungen der Jahre 2017 bis 2019 für Steinkohle API2 und Gas TTF verlaufen in ihrer Tendenz allerdings unterschiedlich. Steinkohle wird auch für die Frontjahre in etwa auf dem derzeitigen Spotpreisniveau für etwas unter 60 USD/t gehandelt. Eine klassische Contango-Situation herrscht beim Gaspreis. Hier liegen die Frontjahresnotierungen zwischen 15 und 16 €/MWh deutlich über dem heutigen Preisniveau. Der gehandelte CO2-Preis steht robust bei etwa 4 bis 5 €/t für die kommenden Jahre.

Aus dieser Konstellation der Brennstoff- und CO2-Preise schließt sich tendenziell der Erzeugungskostenspread Kohle/Gas wieder, da der Gaspreis stärker anzieht und verhältnismäßig höher notiert. Die Betrachtungen zeigen, dass sich für die Frontjahre 2018 und 2019, basierend auf den derzeitigen Futurenotierungen, der Fuel-Switch zwischen dem exemplarisch betrachteten Bestandssteinkohlekraftwerk (35%) und dem neuen GuD (61%) wieder umkehren sollte.

Herausfordernd bleibt die Lage am Strommarkt trotzdem – grundsätzlich für beide Kraftwerkstypen. Aufgrund der mittelfristigen Strukturveränderungen im Kraftwerkspark sind folgende Entwicklungen absehbar: Sofern das betrachtete Steinkohlekraftwerk bis 2019 am Netz bleibt, könnte es – fundamental betrachtet – in dieser Zeit über den Merit-Order Effekt vom Kernenergieausstieg (Abschaltung Gundremmingen B in 2017), der Stilllegung weiterer alter Steinkohlekraftwerksblöcke sowie der Überführung von Braunkohleanlagen in die Sicherheitsreserve theoretisch zunächst etwas profitieren. Abzuwarten bleibt, wie sich im Zuge des Ausschreibungsverfahrens der Zubau von Windenergieanlagen in den kommenden Jahren entwickeln wird und welche Wind-Einspeisestrukturen – auf Basis meteorologischer Daten in den Jahren 2017 bis 2019 – sich einstellen werden. Die Szenariomodellierung zeigt, dass sich die unterstellten Stromerzeugungskosten und die skizzierten Marktentwicklungen im Vergleich zu 2016 eher neutral auf Einsatzzeiten und Profitabilität für das betrachtete Steinkohlekraftwerk auswirken.

Gleichfalls ambitioniert bleibt die Lage für neue GuD. Bei isolierter Betrachtung eines Einsatzes nur am Spotmarkt (ohne Regelenergie- und Wärmevermarktung) wird sich – unter der Prämisse der für die Frontjahre angenommenen Brennstoffpreisnotierungen – der in 2016 beobachtete Fuel-Switch in den kommenden Jahren höchstwahrscheinlich wieder umkehren. Aus den Ergebnissen der Szenariobetrachtung wird ersichtlich, dass ein steigender Gaspreis stärker auf Einsatzzeiten und Profitabilität des GuD drücken könnte, als das sich die eher vorteilhaften Strukturveränderungen im Kraftwerkpark positiv auswirken. Dies sind Indikatoren und Anzeichen dafür, dass die – auf neue GuD bezogenen – günstigen Entwicklungen in 2016 lediglich ein Strohfeuer gewesen sein könnten und keinen nachhaltigen Trend eingeleitet haben.

Letztlich bleibt festzuhalten, dass die Entwicklung des Gaspreises nach wie vor hohe Aufmerksamkeit bei der Bewertung von GuD und Steinkohlekraftwerken verdient. Im aktuellen Marktumfeld können bei einem gewissen vergleichbaren Erzeugungskostenlevel unterschiedlicher Kraftwerkstypen – selbst durch scheinbar kleinere Preisverschiebungen einzelner Commodities – Strukturverschiebungen in der Einsatzreihenfolge der Kraftwerke entstehen, die unmittelbar Einfluss auf Einsatz und Profitabilität der Anlagen haben können.

Die Szenariomodellierung zeigt allerdings auch: Sollte das Gaspreisniveau in Zukunft dauerhaft niedrig auf dem Niveau des Jahres 2016 liegen (10-12 €/MWh) und der Steinkohlepreis gleichzeitig konstant über 60 USD/t notieren, dies auch in Verbindung mit einem CO2-Preis jenseits 5 €/t, könnte sich aus dem Lichtblick für neue, effiziente GuD in 2016 durchaus ein Trend entwickeln und zugleich alte, ineffiziente Steinkohleanlagen stark unter Druck setzen.

enervis verfügt über umfangreiche Marktmodelle zur Abbildung und Analyse von Strommärkten. Basierend auf ökonomischen und energiemarktspezifischen Fundamentaldaten erlauben diese Modelle zeitlich hochaufgelöste Preisprognosen und Marktanalysen. www.strommarktmodell.de

enervis-Autor
Mirko Schlossarczyk

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Optimale Vermarktung von KWKG-geförderten Anlagen: „Einpreisen oder Zurückhalten?“

Bei jeder KWKG-geförderten Anlage stehen die Betreiber und Vermarkter vor der Herausforderung, eine Strategie zu entwickeln, wie mit dem KWKG-Zuschlag, der über eine definierte Anzahl von Vollbenutzungsstunden ausgezahlt wird („30.000 VBS“), umzugehen ist. In der Praxis bestehen hier bei Anlagenbetreibern häufig Unsicherheiten. Wird der KWKG-Zuschlag bereits zu Beginn der Förderdauer vollständig in den Anlageneinsatz eingepreist, so wird die Wirtschaftlichkeit der Anlage nicht ausoptimiert, daneben fällt die Anlage nach Auslaufen der Förderung in die Unwirtschaftlichkeit. Eine Lösungsstrategie, die zu einer wirtschaftlichen Besserstellung führen kann, besteht darin, den KWKG-Zuschlag nur anteilig in den Anlageneinsatz einzupreisen. Diese enerviews beschreiben eine geeignete Einsatzstrategie.

Ausgangssituation der Anlagenbetreiber
Der KWKG-Zuschlag, der über eine ex-ante fixierte Anzahl von VBS ausgezahlt wird („30.000 VBS“), ist seiner Form nach ein „Investitionskostenzuschuss“ („Fördersatz X €/MWh multipliziert mit Förderdauer Y VBS“). Hier stellt sich für Anlagenbetreiber weniger die Frage, ob die Förderung ausgezahlt wird, sondern vielmehr mehr wann dies der Fall ist. Anlagenbetreiber haben regelmäßig zu entscheiden, ob bzw. wie stark sie einen KWKG-Zuschlag in ihren Anlageneinsatz einbeziehen. Die Einflussfaktoren einer solchen Entscheidung und eine Lösungsstrategie werden im Folgenden erläutert.

Wird der Zuschlag vollständig eingepreist (Fall 1), führt dies dazu, das die KWKG-Anlagen ihre Auslastung (relativ) steigern. Unter „Einpreisen“ wird an dieser Stelle verstanden, dass die Förderung als variabler Erlös in die Vermarktung der Anlage einbezogen wird. Dies wirkt so, als wären die Stromerlöse der Anlage höher, als sie eigentlich (nach Marktpreisen) sind. Die Anlage läuft dabei aber auch in Stunden, in denen Sie sonst aufgrund niedriger Strompreise nicht (oder weniger) Strom erzeugt hätten. In diesen Stunden ist der spezifische Deckungsbeitrag exkl. KWKG-Zuschlag (=„Strompreis + Wärmeerlös – Brennstoffkosten“) negativ. Der Vorteil einer solchen Strategie ist jedoch, dass der Betreiber eine frühere Auszahlung durch die KWKG-Förderung erhält, was einen positiven Kapitalwerteffekt hat.

Die gegenläufige Strategie wäre es, den KWKG-Zuschlag gar nicht in den Anlageneinsatz einzubeziehen (Fall 2). Die spezifische Marge der Stromerzeugung wäre dann insgesamt höher, da die Anlage nur in Stunden mit höheren Strompreisen und im Ergebnis positiven Deckungsbeiträgen läuft. Die Anlage würde genauso viele Stunden laufen wie ohne KWK-Zuschlag und somit für weniger Stunden pro Jahr eine Auszahlung erhalten. Da die Gesamtförderung konstant bleibt, würde sich die Förderung (z.B. 30.000 VBS) dadurch über einen längeren Zeitverlauf erstrecken. Gleichzeitig wäre diese Strategie jedoch mit Opportunitätskosten (des Kapitals) verbunden, da der Zuschlag insgesamt später ausgezahlt wird.

Nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Einsatzstrategie an einem (schematischen) Beispiel. In Fall 1 liegen die Erlöse inkl. KWKG (dunkle Linie) häufig über den Grenzkosten (hellgraue Linie), die Anlage erzeugt daher fast immer Strom. Neben den Erlösen aus dem KWKG (hellblaue Balken) fallen jedoch in vielen Stunden negative Deckungsbeiträge durch Strom-/Wärmeverkauf an (orange Balken). In Fall 2 liegen die Erlöse ohne Einpreisung des KWKG häufig unter den Grenzkosten, die Anlage läuft seltener, dafür jedoch nur mit positiven Deckungsbeiträgen.

Zwischen Fall 1 und Fall 2 existiert ein anlagenspezifisches Optimum, in dem der KWKG-Zuschlag nur anteilig in den Anlageneinsatz eingepreist ist. Im Ergebnis steht eine Vermarktungsstrategie, die die Opportunitätskosteneffekte und die Optimierung des Deckungsbeitrages kapitalwertoptimal ausbalanciert.

Strategie an einem Beispiel
Abbildung 2 illustriert die zuvor beschriebenen Effekte. Dargestellt sind hier Modellergebnisse für den Kapitalwert einer beispielhaften KWKG-Anlage. Dabei wurden auf der X-Achse verschiedene Einsatzstrategien durchvariiert, die sich darin unterscheiden, wie stark der KWKG-Zuschlag in den Anlageneinsatz eingepreist wurde (zwischen 0 und 100 %).

Die graue Linie steht für den Kapitalwert der Anlage (normiert) aus den Deckungsbeiträgen (DB 2) für Strom/Wärme exkl. KWKG-Förderung. Die hellblaue Linie steht für den Kapitalwert der Deckungsbeiträge aus dem KWKG-Zuschlag. Die orange Linie steht für die Summe daraus und repräsentiert somit den Kapitalwert der zentralen Erlösströme der Anlage.

Erkennbar gehen die Deckungsbeiträge aus Strom/Wärme durch eine Einpreisung des Zuschlags recht deutlich zurück, da in Stunden mit negativen Margen produziert wird. Der Kapitalwert aus dem KWKG-Zuschlag steigt jedoch an, da die Auslastung der Anlage ansteigt. In Summe (orange Linie) ergibt sich hier ein Optimum bei einer Einpreisung in der Größenordnung von 25 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dieses Optimum nur für die hier betrachtete Beispielanlage gilt.

Hervorzuheben ist, dass der Kapitalwert der Anlage (orange Linie) in einer Größenordnung von 10% durch die Wahl der Vermarktungsstrategie beeinflusst wird. Eine Größe, die sich ohne Investitionen oder Änderungen an der Anlagenkonfiguration leicht beeinflussen lässt. Vor dem Hintergrund der knappen Margen am Strommarkt ein Effizienzpotenzial, welches auf keinen Fall vernachlässigt werden sollte.

Notwendige Analysen
In einem ersten Schritt gilt es, Zukunftsszenarien der Wärmenachfrage und Strompreisstrukturen aufzustellen. Bei Letzterem kommt das enervis Fundamentalmodell zum Einsatz, welches die langfristige Entwicklung hochaufgelöster Strompreise ermöglicht. Hierbei sollten verschiedene Szenarien betrachtet werden, um zu ermitteln, welche Risiken einer Strategie innewohnen bzw. wie stabil die wirtschaftlichen Effekte sind.

Hierauf basierend kann mit einem mathematischen Optimierungsprogramm ermittelt werden, welche Gebotsstrategie, den wirtschaftlichen Wert der Anlage maximiert. Hier kommt das enervis Dispatch-Modell zum Einsatz.

Im Ergebnis steht eine optimale Einsatzstrategie und damit eine fundierte Aussage darüber, wie stark der KWKG-Zuschlag in das Einsatz- bzw. Gebotsverhalten eingepreist werden sollte.

Fazit
In der energiewirtschaftlichen Praxis ist bei vielen Anlagenbetreibern jedoch Unsicherheit festzustellen, wie mit dem KWKG-Zuschlag im Anlageneinsatz umzugehen ist.

Die hier beschriebene Fragestellung ist jedoch relevant für alle strommarktorientierten und KWKG-geförderte Anlagen jeder Größenklasse (z.B. auch BHKW in Wärmenetzen) und kann signifikantes Optimierungspotenzial bieten. Relevant ist dies neben Bestandsanlagen auch für diejenigen Anlagen, die unter das KWKG 2016 fallen. Für Anlagen, die bisher nicht strommarktoptimiert betrieben werden (z.B. solche, die per Base-Preis abgerechnet werden), kann durch einen Wechsel zur strommarktorientierten Vermarktung und die hier beschriebenen Anpassungen an der Vermarktungsstrategie eine Besserstellung erreicht werden.

enervis ermittelt für Sie die optimale Einsatzstrategie Ihrer KWKG-geförderten Anlage. Sprechen Sie uns an, wir erörtern Ihre spezifische Ausgangssituation gern telefonisch mit Ihnen. Um Sie bei der Entscheidung zu unterstützen, vereinbart enervis hier auch ggf. gern eine erfolgsabhängige Vergütung.

Eine detaillierte Analyse zu dieser Fragestellung und zu den Neuerungen des KWGK 2016 erhalten Sie auch auf unserem Workshop „KWKG 2016: Vermarktungsoptimierung, Modernisierung, Neuinvestition“ am 20.09.2016 in Köln.

enervis-Autor
Julius Ecke

Nachdruck oder Veröffentlichung, ganz oder teilweise, nur mit schriftlicher Zustimmung der enervis energy advisors GmbH. Es wird keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernommen.

Wie viel Batteriegroßspeicher verträgt der Primärregelleistungsmarkt?

Betrachtungen und Analysen zur Entwicklung des Primärregelleistungsmarktes bei weiterem Zubau von Batteriegroßspeichern

Im Zuge der Energiewende rücken, auf der Suche nach neuen, erfolgversprechenden Geschäftskonzepten, auch Märkte und Technologien in den Fokus der Marktakteure, die bisher aus unterschiedlichen Gründen eher ein Nischendasein führten. Infolge des Booms im Batteriespeichersegment in den letzten Jahren, gerät zunehmend der Primärregelleistungsmarkt ins Blickfeld. Als derzeit sehr attraktives – jedoch nahezu alternativloses – Erlössegment für Batteriegroßspeicher, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der künftigen Markt- und Preisentwicklung.

Die Aufgabe der Primärregelleistung (PRL) ist es, unvorhergesehene Schwankungen und kurzfristige Laständerungen im Übertragungsnetz unmittelbar auszugleichen bzw. abzufedern. Innerhalb von 30 Sekunden (und für maximal 15 Minuten) muss die angebotene Leistung vollständig zur Verfügung stehen, um die Normalfrequenz von 50 Hertz zu halten und einen Stromausfall zu verhindern. Die Abrufe erfolgen frequenzabhängig durch dezentrale Regeleinrichtungen an den jeweiligen technischen Einheiten.

Die Höhe der von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) vorzuhaltenden PRL wird von ENTSO-E, dem europäischen Verbund der ÜNB, festgelegt. Diese ist dabei so bemessen, dass der zeitgleiche Ausfall der beiden größten Kraftwerksblöcke im gesamten ENTSO-E- Netz (ca. 3.000 MW) von der im gesamten im ENTSO-Raum vorgehaltenen PRL abgefangen werden kann.

Die dabei auf die einzelnen Länder entfallenden Anteile richten sich nach deren Anteil an der Erzeugungskapazität. Deutschland bildet mit Österreich, der Schweiz und den Niederlanden einen Netzregelverbund in dem derzeit in Summe PRL in Höhe von etwa 783 MW ausgeschrieben ist.

Infolge der Kurzfristigkeit der Leistungserbringung kommen als PRL-Anbieter insbesondere thermische und hydraulische Großkraftwerke mit der Möglichkeit zu einer sehr schnellen Leistungsänderung in Frage. Bei thermischen Kraftwerken wird diese schnelle Leistungsänderung insbesondere über das Dampfspeichervermögen der Kessel und die dadurch gegebene Möglichkeit zu einer mengenmäßig begrenzten Leistungserhöhung realisiert.

Von den etwas mehr als 1.000 MW – unter Berücksichtigung der jeweiligen Lastgradienten (!) – tatsächlich zur PRL-Erbringung bundesweit zur Verfügung stehenden Leistung, speist sich ein Großteil aus thermischen Kraftwerken (überwiegend Stein- und Braunkohle). Ein vergleichsweise kleinerer Teil wird von hydraulischen Kraftwerken (Laufwasser) erbracht. Seit 2014 spielen zudem Batteriegroßspeicher – auch infolge der hervorragenden technischen Eignung für die Frequenzstabilisierung – eine Rolle bei der Erbringung von PRL. In 2015 waren etwa 30 MW Batteriespeicherkapazität am PRL-Markt präqualifiziert.

Die Vergütung erfolgt in der Primärreserve ausschließlich über einen Leistungspreis, der in wöchentlichen Ausschreibungen (pay-as-bid) ermittelt wird.

Der mittlere wöchentliche PRL-Leistungspreis, basierend auf dem Durchschnittsgebot aller bezuschlagten Gebote, lag in den vergangenen drei Jahren größtenteils im Bereich zwischen 2.500 bis 4.500 €/MW/Woche (Abb. 1).

Interessant wird es, wenn man sich zudem die jeweiligen Preise der bezuschlagten Wochengebote ansieht.

In Abbildung 2 sind alle wöchentlichen Gebotskurven (PRL-Merit-Order) des Jahres 2015 sortiert nach den bezuschlagten Gebotspreisen dargestellt.

Die kumulierte Leistung der bezuschlagten wöchentlichen Gebote entspricht der wöchentlich bezuschlagten PRL (knapp 800 MW/Woche in den meisten Wochen des Jahres). Es ist klar erkennbar, dass – bis auf wenige Wochen – die Gebotskurven sehr flach sind. Das bedeutet, dass viele technische Einheiten zu einem sehr ähnlichen Preis Primärreserve anbieten. Dieses Phänomen lässt sich auch in den Jahren vor 2015 erkennen.

Unter Berücksichtigung des pay-as-bid Auktionsdesigns ist dies durchaus nachvollziehbar. In einem transparenten Markt versuchen die Anbieter, sich mit ihren Gebotspreisen möglichst dicht unter das Gebot des Anbieters zu legen, der mit seiner Kapazität sehr wahrscheinlich als Letzter den Zuschlag zur Deckung der ausgeschriebenen Nachfrage bekommt. So soll erreicht werden, dass unter Berücksichtigung einer hohen Zuschlagswahrscheinlichkeit der erzielbare Zuschlagspreis trotzdem möglichst hoch ist. Aufgrund der Tatsache, dass der PRL-Markt derzeit und absehbar der einzige Erlösmarkt für Batteriegroßspeicher ist, sollte bei der Gebotsstrategie von Batteriespeichern eine hohe Zuschlagswahrscheinlichkeit oberste Priorität haben. Demnach sollten sich die Gebotspreise von Batteriespeichern möglichst selten ganz rechts in der Merit Order befinden, da dann die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist keinen Zuschlag zu bekommen. Allerdings ist es auch nicht ratsam, zu möglichst geringen Preisen anzubieten. Infolge des pay-as-bid Verfahrens geht Deckungsbeitrag verloren bzw. hat der Speicherbetreiber Kosten zu decken und sollte daher natürlich nicht zu beliebig niedrigen Preisen in den Markt bieten.

Wirft man einen Blick auf die absoluten Zuschlagspreise in 2015 (Abb.1), wird ersichtlich, dass bei den derzeitigen Investitions- und Betriebskosten für Batteriegroßspeicher die Wirtschaftlichkeit – sofern eine möglichst maximale Speicherkapazität präqualifiziert ist – durchaus darstellbar ist. Verständlich ist vor diesem Hintergrund ein erhöhtes Investitionsinteresse.

Neben den bereits installierten und präqualifizierten rund 30 MW Batteriegroßspeichern sind etwa weitere 100 bis 150 MW aktuell in Planungs-, Projektierungs- oder Bauphasen. Infolge der Abhängigkeit von den PRL-Erlösen, stellen sich natürlich Fragen hinsichtlich der Perspektiven dieses Marktsegments: Kannibalisiert sich der Markt bei zunehmendem Batteriezubau? Kann das heutige Preisniveau und die Marktstruktur ein verlässlicher Indikator für die künftige Preisentwicklung sein?

Mit der spezifischen Kenntnis der Preisstrukturen und Bietstrategien der Anbieter im PRL-Markt, kann man sich diesen Fragen in einem ersten Schritt durchaus schematisch nähern. Basis der Betrachtung sind die wöchentlichen PRL-Gebotskurven (Abb.2). Legt man die Gedanken zur erläuterten Bietstrategie von Batteriespeichern zugrunde, fügt eine zusätzliche Kapazität (hier unterstellt 250 MW) neuer Batteriespeicher in die Angebotskurve ein und „sortiert“ die Preisgebote dieser neuen Batteriespeicher konservativ links in die Merit-Order, ergibt sich in der Abb. 3.2 folgendes Bild.

Abbildung 3.1:
Wöchentliche Gebotskurven bezuschlagter Einheiten 2015

Abbildung 3.2:
Sensitivität wöchentlicher Gebotskurven bezuschlagter Einheiten 2015 mit unterstellt 250 MW zusätzlicher Kapazität Batteriespeicher

In der Sensitivität ist ersichtlich, dass ein Mengenzuwachs von 250 MW bei konstanter PRL-Nachfrage zunächst zu einer Verlängerung bzw. Rechtsverschiebung aller Gebotskurven führt. Eine Wirkung auf das Preisniveau lässt sich insbesondere bei den sehr steilen Gebotskurven ausmachen (im Bild dunkelrot/dunkelblau) und einzelnen Gebotskurven, die am rechten Ende bei geringer Zuschlagsmenge hohe Preisgebote sehen. In diesen Wochen würde das mittlere Preisniveau spürbar sinken. Bei der Mehrzahl der Gebotskurven allerdings – die sehr flach sind – würde die zusätzliche Kapazität zwar dazu führen, dass Anbieter am rechten Rand der Gebotskurve aus dem Markt gedrückt werden. Allerdings würde das mittlere Preisniveau der wöchentlichen Gebote nur leicht zurückgehen, da die Preisunterschiede aller bezuschlagten Gebote bereits sehr gering waren. Deutlicher wird dies, sobald man sich die Abweichung der wöchentlichen Grenzpreise ansieht (Abb. 4).

Abbildung 4:
Abweichung wöchentlicher PRL-Grenzpreise 2015 bei statischem Mengenzuwachs PRL-Angebot +250 MW

In der Spitze sinkt bei dieser statischen Betrachtung der Gebotskurven 2015 der wöchentliche Grenzpreis in einer Woche des Jahres um knapp 38%. Im Jahresmittel reduziert sich der wöchentliche Grenzpreis bei zusätzlicher PRL-Kapazität +250 MW allerdings lediglich um etwa 6%.

Fazit
Basierend auf einer vereinfachten Sensitivitätsbetrachtung gegenüber den wöchentlichen PRL-Grenzpreisen 2015, erscheinen die Auswirkungen eines Kapazitätszuwachses von 250 MW Batteriespeichern auf das PRL-Grenzpreisniveau größtenteils moderat. Die wöchentlichen PRL-Gebotskurven in 2015 sind mehrheitlich durch die Preisstellung konventioneller thermischer Kraftwerke bestimmt und im überwiegendem Maße ist die generelle Gebotsstruktur und der Preisast am rechten Ende der Gebotskurve flach. Das bedeutet, dass eine deutliche Reduktion eines Großteils der wöchentlichen PRL-Grenzpreise erst bei einem großen Kapazitätszubau an Batteriespeichern erfolgen sollte. Allerdings existieren in einigen Wochen des Jahres Angebotskurven mit einem steilen und hohen Preisast am rechten Ende der Gebotskurve.

In diesen Situationen können dann schon relativ kleine Zubaumengen an Batteriespeichern eine große Grenzpreisreduktion zur Folge haben. Ein Zubau an Batteriespeichern führt wahrscheinlich zu einem geringeren PRL-Preisniveau. Unterjährig betrifft dies die Wochengebote allerdings unterschiedlich stark. Zu beachten ist allerdings auch, dass infolge der generellen Strommarktentwicklungen das Angebot an konventionellen thermischen Kraftwerken, die heute den überwiegenden Teil an PRL zur Verfügung stellen, in den kommenden Jahren zurückgehen wird. Diese Entwicklung könnte unter fundamentalen Gesichtspunkten dann eher für einen stabilen bzw. sogar leicht steigenden PRL-Preis sprechen.

Um eine konsistente und robuste Einschätzung über die künftige Markt- und Preisentwicklung in der Primärregelung zur erhalten, sind daher weitergehende Analysen und Betrachtungen unerlässlich. Neben den – infolge des Kernenergieausstiegs und der Stilllegung einer Reihe von Kohlekraftwerken – spürbaren Veränderungen im Kraftwerkspark und den resultierenden Auswirkungen auf die Angebotskapazität für Primärregelung, gilt es, das künftige PRL-Marktdesign näher zu untersuchen. Die Rahmenbedingungen des Regelenergiemarktes in Gänze unterliegen bereits heute, vor dem Hintergrund sich ändernder Strukturen bei Stromerzeugung bzw. -nachfrage und den Effekten auf die Netze, Veränderungen. So ist es ein erklärtes Ziel der Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit den Übertragungsnetzbetreibern den Regelenergiemarkt weiter zu öffnen, Eintrittsbarrieren für neue Teilnehmer/Technologien zu senken und Produkte zu flexibilisieren und zu vereinfachen. In der Primärregelung ist perspektivisch durchaus eine Abkehr vom heute praktizierten pay-as-bid Verfahren denkbar. Ebenso liegt eine Restrukturierung der bisherigen wöchentlichen Gebotsverpflichtung hin zu kürzeren Zyklen durchaus in Bereich des Möglichen. Des Weiteren ist die künftige Höhe der europaweit koordinierten PRL-Nachfrage durchaus diskutabel. Damit einhergehende Änderungen im Marktumfeld und in der PRL-Preisstellung würden demzufolge direkt die Wirtschaftlichkeit der anbietenden Einheiten betreffen und den Investitionsrahmen neuer Projekte bestimmen.

Die Analyse der Auswirkungen von zunehmenden Kapazitäten an Batteriegroßspeichern auf die PRL-Preisentwicklung kann daher nur der erste Schritt und ein Aspekt von weiteren Betrachtungen in diesem Segment sein.

enervis verfügt über umfangreiche Marktmodelle zur Abbildung und Analyse von Strommärkten. Basierend auf ökonomischen und energiemarktspezifischen Fundamentaldaten erlauben diese Modelle zeitlich hochaufgelöste (Preis)Prognosen, u.a. der Regelleistungsmärkte. Mit Hilfe eines detaillierten Kraftwerkseinsatzoptimierungsmodells, mit welchem der erlösoptimierte Einsatz von verschiedenen Kraftwerkstypen unter vorgegebenen technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen modelliert wird, ist enervis in der Lage – aufsetzend auf den Preisprojektionen im Regelenergiemarkt – Einsatzoptimierungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Batteriespeicher durchzuführen.

Ansprechpartner bei enervis
Herr Mirko Schlossarczyk

mirko.schlossarczyk@enervis.de
Tel. 030 695 175 24

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