Einführung des Mischpreisverfahrens im Regelenergiemarkt mischt die Karten neu

Regulatorischer Hintergrund

Am 17. Oktober 2017 wurde Minutenreserve zu einem Arbeitspreis von 77.777 €/MWh abgerufen. Die Abrufe führten für zwei Viertelstunden zu Ausgleichsenergiepreisen oberhalb von 20.000 €/MWh. Infolgedessen sah sich die Bundesnetzagentur veranlasst regulatorisch einzugreifen. Daraufhin wurden im Januar 2018 die Arbeitspreise für Sekundärregelung und Minutenreserve auf Maximalwerte von ±9.999 €/MWh beschränkt. Dieser Markteingriff wurde von Teilen des Marktes durchaus kritisch gesehen, da ein solches Vorgehen als Abkehr von marktwirtschaftlichen Mechanismen interpretiert wurde.

In einem nächsten Schritt hat die Bundesnetzagentur Anfang Februar ein Festlegungsverfahren zur Änderung der Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für Sekundärregelung und Minutenreserve (BK6-18-019/020) gestartet.

Einführung Mischpreisverfahren

In BK6-18-019/020 ist vorgesehen, den Zuschlagsmechanismus, der sich – sofern keine Preisgleichheit vorliegt – allein am Leistungspreis orientiert, durch ein Mischpreisverfahren zu ersetzen. Ziel des Mischpreisverfahrens ist es, extrem hohe Arbeitspreise zu verhindern. Der Mischpreis setzt sich aus dem Leistungswert (Leistungspreis pro MW pro Stunde Vorhaltedauer) und dem gewichteten Arbeitswert (Arbeitspreis pro MWh) zusammen. Für den Gewichtsfaktor zum Arbeitswert wurde später festgelegt, dass er dem Verhältnis von Abrufmenge zur gesamten potentiellen vorgehaltenen Menge entsprechen soll. Der Vorschlag stieß bei Marktteilnehmern verständlicherweise auf ein geteiltes Echo, wie die etwa fünfzig Stellungnahmen dazu belegen.

Im Frühjahr 2018 schließlich wurde von der Bundesnetzagentur die Einführung des Mischpreisverfahrens zum Erbringungstag 12. Juli 2018 beschlossen. Mit diesem Erbringungstag fällt auch die Einführung von täglichen Ausschreibungen mit 4-Stunden-Produkten für die Sekundärregelung zusammen.

Das Mischpreisverfahren war dann lediglich am 12. und 13. Juli 2018 in Kraft. Bereits vor der Einführung des neuen Verfahrens deuteten sich juristische Scharmützel an, da ein Marktteilnehmer (Next Kraftwerke) gegen die Einführung des Mischpreisverfahrens geklagt hatte. Der Klage wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf stattgegeben. Mit Beschluss vom 11. Juli 2018 wurde das Mischpreisverfahren wieder ausgesetzt und der Start auf den 15. Oktober 2018 verschoben. So erfolgten die Zuschläge ab Erbringungstag 14. Juli 2018 wieder nach dem bisherigen Zuschlagsmechanismus.

Analyse Mischpreisverfahren

Um abzuschätzen, welche Gebotsstrukturen und Preiseffekte von der (Wieder-)Einführung des Mischpreisverfahrens zu erwarten sind, wird im Folgenden das Gebotsverhalten vor, während und nach dem temporär genutzten Mischpreisverfahren analysiert. Dazu werden die Angebotsdaten für Minutenreserve genutzt, da für die Minutenreserve nicht nur die bezuschlagten, sondern auch die abgelehnten Angebote veröffentlicht sind und mithin eine vollständige Datenbasis vorliegt.

Die angebotenen Mengen haben um die Mischpreistage herum nicht stärker geschwankt als zu anderen Zeiten auch. Allerdings sind die Angebotsmengen dann zum August hin deutlich zurückgegangen mit Minima am 6. August 2018. Danach erholten sich die Angebotsmengen wieder. Vor diesem Hintergrund lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob das Mischpreisverfahren (wie teilweise befürchtet) den Marktausstieg einiger Akteure verursachen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Graphiken zeigen die sortierten Preise aller Minutenreserveangebote für die jeweiligen Produkte. Die Farben der Kurven kodieren die betrachteten Phasen: blaue Kurven für die letzten drei Werktage vor dem Mischpreisverfahren (09. bis 11. Juli 2018), rote/orange Kurven für die Tage des Mischpreisverfahrens (12. und 13. Juli 2018) und grüne Kurven für die ersten drei Werktage nach dem Mischpreisverfahren (16. bis 18. Juli 2018).

Da sich außer dem Zuschlagskriterium vor, während und nach der Mischpreisphase nichts geändert hat, hätte man erwarten können, dass sich auch die angebotenen Preise nicht ändern. Die Graphiken zeigen allerdings in der Mischpreisphase ein deutlich anderes Gebotsverhalten als zuvor und danach.

Dies liegt daran, dass sich Marktteilnehmer auf die Änderungen der Ausschreibungsbedingungen eingestellt haben. Im Vorfeld wurden, anhand der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Gewichtungsfaktoren, Gebotsstrategien justiert und neu ausgerichtet. Ziel war es, ein wirtschaftliches Optimum der Bereitstellung von Regelenergie zu erzielen.

Angebotsverhalten wird sich ändern

Die angebotenen Arbeitspreise beinhalten in der Mischpreisphase deutlich mehr niedrige Arbeitspreise, als in den Phasen davor und danach. Im Gegenzug sind deutlich mehr höhere Leistungspreise zu beobachten, als in den Phasen davor und danach. Das bedeutet, dass sich das Bieterverhalten in Abhängigkeit vom Zuschlagskriterium ändert. Das künftige Bieterverhalten in einem künftigen Mischpreisverfahren lässt sich also nicht zwingend aus historischen Angebotsdaten ableiten. Allerdings wird anhand der Daten auch klar, dass die Umsetzung des Mischpreisverfahrens zielführend  sein kann: Die Arbeitspreise gehen zurück und die Leistungspreise steigen.

Preisstrukturen verschieben sich

Auf Basis fundamentaler Überlegungen und Marktanalysen können sich künftige Preis- und Angebotsentwicklungen zumindest abschätzen lassen.

Die Leistungspreise beinhalten theoretisch Opportunitätskosten, die Anbietern entstehen, wenn sie Leistung von anderen Märkten (z.B. dem day-ahead-Spotmarkt) zurückhalten. Für fossile Kraftwerke lassen sich diese Opportunitätskosten anhand von Brennstoff-, CO2– und Strompreisen abschätzen.

Analysen zeigen, dass die Leistungspreise der letzten Jahre zumeist nicht ausreichten, um diese Opportunitätskosten zu decken. Daher werden Anbieter mit fossilen Kraftwerken versuchen, ihre Opportunitätskosten durch Abrufe wieder zu decken und deswegen höhere Arbeitspreise einzustellen.

Eine Vielzahl der Anbieter von nichtkonventionellen Techniken (u.a. Elektroheizer), die lediglich am Regelenergiemarkt aktiv sind, haben keine oder sehr geringe Opportunitätskosten und daher bei der Leistungsvorhaltung auch nichts zu verlieren. Allerdings haben diese Anbieter oft hohe Abrufkosten und stellen somit bei sehr geringen Leistungspreisen (oder Leistungspreisen von Null) hohe Arbeitspreise ein.

Vor diesem Hintergrund wird das veränderte Bieterverhalten in der Mischpreisphase nachvollziehbarer: Anbieter fossiler Leistung können zu günstigeren Arbeitspreisen anbieten, sofern sie ihre Opportunitätskosten durch höhere Leistungspreise decken können. Daher sind die am 12. und 13. Juli im Mischpreisverfahren beobachteten Gebotsunterschiede vor allem auf diese Anbieter zurückzuführen.

Unsicherheiten und wirtschaftliche Folgen für nichtkonventionelle Anbieter

Sofern das Mischpreisverfahren im Oktober 2018 wieder in Kraft gesetzt wird, ist ein ähnliches Verhalten zu erwarten. Sobald die Leistungspreise dann tatsächlich Opportunitätskosten wiederspiegeln, kann das den Markt auf Ebene der Leistungs- und Arbeitspreise durchaus signifikant verändern. Unsere Analysen zeigen dann erwartbar höhere Leistungspreise und niedrigere Arbeitspreise.

Für einige Marktteilnehmer, vor allem nichtkonventionelle Technologien, die mit hohen Arbeitspreisen kalkulieren, können daraus durchaus spürbare Unsicherheiten und wirtschaftliche Risiken entstehen. Indiz dafür sind nicht zuletzt die juristischen Grabenkämpfe im Vorfeld der Änderung der Ausschreibungsbedingungen.


enervis verfügt über etablierte Prognose- und Bewertungstools zur Entwicklung von Regelenergiepreisen und von Gebotsstrukturen sowie zur Assetbewertung im Regelenergiemarkt.

Wir analysieren Ihre Ausgleichsenergiekosten und die dahinterliegenden Prozesse und Strukturen, um bestehende Optimierungspotentiale und sich daraus ergebende Handlungsstrategien aufzuzeigen.

Gern diskutieren wir dieses Thema mit Ihnen bei unserem Workshop Regelenergiemarkt am 18.10.2018 in Berlin.


Ihr Ansprechpartner bei enervis

 

Herr Dr. Andreas Kauffmann andreas.kauffmann@enervis.de
Tel. 030 695 175 18
Herr Mirko Schlossarczyk mirko.schlossarczyk@enervis.de
Tel. 030 695 175 24


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