Negative Strompreise und § 51 EEG

Negative Strompreise und die Regelungen des § 51 EEG (Vergütungsentfall bei negativen Preisen) haben einen direkten Einfluss auf die zukünftigen Erlöse von Windparks und PV-Projekten. Wir quantifizieren die Entwicklung negativer Preise sowie der korrespondierenden Ertragsverluste auf Basis unserer Strompreisprognoseberechnungen unter Berücksichtigung zukünftiger energiewirtschaftlicher Entwicklungen, wie dem Zuwachs Erneuerbarer Energien und Speicher. Unsere § 51-Studie, die wir seit 2015 anbieten und regelmäßig aktualisieren, stellt eine fundierte energiewirtschaftliche Bewertungsgrundlage für Investoren, Banken und Projektierer von Windparks und Solarprojekten zur Verfügung. Sie berücksichtigt die sich verändernden Regularien zum Entfall der Vergütung nach § 51 mit den entsprechenden Regeln für verkürzte Stunden-Blöcke.

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