Preisrutsch in der PV-Auktion: Photovoltaik zieht bei Vergütung mit Wind gleich

Nach den Ergebnissen der ersten beiden Ausschreibungsrunden für PV-Freiflächen war auch für die dritte Runde von weiter fallenden Gebotspreisen und einem großen Angebotsüberhang auszugehen. Die kürzlich von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Ergebnisse für die Auktionsrunde am 01.10.2017 zeigen nun, dass zwischen den letzten zwei aufeinanderfolgenden Auktionsrunden eine Preissenkung von über 1 ct/kWh eingetreten ist. Dies bringt die PV-Vergütung auf einen Schritt in die Größenordnung der letzten Windausschreibung und könnte einen „Wettbewerb auf Augenhöhe“ für die gemeinsamen Ausschreibungen von Wind und PV in 2018 ermöglichen. Eine erste Analyse der PV-Ergebnisse und einen Blick auf mögliche Hintergründe liefern diese enerviews.

Kernergebnisse der 3. Ausschreibungsrunde
In der dritten PV-Auktionsrunde nach EEG 2017 in diesem Jahr wurden von der Bundesnetzagentur 200 MW ausgeschrieben. Auf diese Nachfragemenge traf ein Angebot von 754 MW, aufgeteilt auf 110 Einzelgebote, wovon 20 Gebote bezuschlagt wurden, was 222 MW entspricht. Damit war die dritte Ausschreibungsrunde mehr als dreifach überzeichnet.

Die Preisspanne der bezuschlagten Gebote unterlag wie schon in der letzten Auktionsrunde im Juni einem signifikanten Preisrückgang auf nur noch 4,29 ct/kWh bis 5,06 ct/kWh. Im mengengewichteten Mittel entspricht dies einer Reduktion um über 13% ggü. Juni 2017 auf nur noch 4,91 ct/kWh.

Eine Besonderheit der letzten beiden Ausschreibungsrunden, die eine erste Erklärung für das erneute Absinken der Gebotspreise liefert, ist die Öffnung für Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten nach §37 EEG 2017. Die wurde durch Öffnungsverordnungen in Bayern (max. 30 Zuschläge pro Jahr) und Baden-Württemberg (max. 100 MW pro Jahr) ermöglicht. In der 3. PV-Ausschreibungsrunde 2017 standen von diesem Kontingent in Bayern noch max. 12 Zuschläge und in Baden-Württemberg noch max. 90 MW zur Verfügung. Alle Zuschläge in Bayern entfielen in der letzten Runde auf Flächen in benachteiligten Gebieten, sodass das Kontingent für Bayern in 2017 voll ausgeschöpft wurde. Vier solcher Gebote aus Bayern mussten sogar auf Grund dieser Restriktion ausgeschlossen werden. Dieser Standortfaktor liefert auch eine wichtige Erklärung für die Regionalverteilung der Zuschläge (vgl. Abbildung 3), die einen deutlichen Schwerpunkt in Bayern hat.

Daneben wurden drei Gebote mit einer Losgröße von über 20 MW bezuschlagt, was nach EEG 2017 nur für PV-Installationen auf sonstigen baulichen Anlagen möglich ist, worunter u.a. Kiesgruben und Deponien fallen. Hierbei dürften Skaleneffekte der Anlagengröße für die Zuschläge ausschlaggebend gewesen sein. Zudem liegen einige der Zuschläge geografisch in unmittelbarer Nachbarschaft. Kostenersparnisse in Form von Synergien beim Netzanschluss könnten dort eine entscheidende Rolle für das wettbewerbliche Gebot gespielt haben.

Regionale Verteilung der Zuschläge

Im Hinblick auf die regionale Verteilung der Zuschläge zeigt sich in dieser Auktionsrunde ein starker Fokus auf Bayern mit insgesamt 12 Zuschlägen bzw. rund 45 MW. Die weiteren erfolgreichen Gebote verteilen sich auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, wie Abbildung 2 zeigt. Die Verteilung ist in dieser Darstellung in der Auktionsrunde 10/17 nach Anzahl der Zuschläge aufgetragen. Hierbei erscheint der Anteil der bezuschlagten Leistung des Bundeslandes Bayern höher als tatsächlich (45MW).

Im Vergleich zu den in diesem Jahr bereits durchgeführten PV-Auktionen nach EEG 2017, aber auch im Vergleich mit den Ausschreibungen nach FFAV entfällt ein sehr großer Anteil der ausgeschriebenen Leistung erneut auf das Bundesland Bayern. Weiterhin ist auffällig, dass Brandenburg seit Einführung der PV Ausschreibungen im April 2015 zum ersten Mal keinen Zuschlag erhielt.

Entwicklungen in 2018
Allgemein dürften die für die Zuschläge in 2017 analysierten regionalen und projektspezifischen Erfolgsfaktoren in 2018 erhalten bleiben bzw. noch weiter an Bedeutung gewinnen. Neben den wieder frei werden Kontingenten aus Bayern und Baden-Württemberg in 2018 könnten im Zuge von weiteren Öffnungsverordnungen zusätzliche Bundesländer diesem Vorbild folgen.

Ein weiterer Faktor wird die ab Oktober 2017 greifende nun mehr vierteljährliche Überprüfung bzw. Senkung der Mindestimportpreise auf kristalline Photovoltaikprodukte aus China durch die EU-Kommission sein. Die neue Durchführungsverordnung sieht eine Unterscheidung von mono (23 ct/W) – und polykristallinen (19 ct/W) Solarzellen und Solarmodulen (42 bzw. 37 ct/W) für Unternehmen vor, die sich im Untertaking befinden. Eine quartalsweise Senkung der Mindestpreise ist bis zum 3. Quartal 2018 auf 18 bis 21 ct/W für Zellen bzw. 30 bis 35 ct/W für Module je nach Technologie zu erwarten. Diese Entwicklung hat zusätzlichen Einfluss auf die Angebotssituation in Deutschland.

Auch ist in diesem Jahr die eingereichte Gebotsmenge und letztlich auch die Überzeichnung je Ausschreibungsrunde stetig angestiegen, was für einen erhöhten Wettbewerbsdruck spricht, dessen Abbruch vorerst nicht abzusehen ist, da nicht bezuschlagte Bieter in Folgerunden erneut teilnehmen.

Neues Wettbewerbselement ab 2018 – gemeinsame Ausschreibungen PV und Wind
In 2018 werden auch in Deutschland gemeinsame Ausschreibungen von PV und Windenergie an Land (geregelt in der GemAV) mit einem Volumen von 400 MW pro Jahr in zwei Ausschreibungsrunden stattfinden. Vergleicht man die mengengewichteten Ausschreibungsergebnisse, wie in Abbildung 1 dargestellt, für Windenergie an Land (4,28 ct/kWh) vom 1. August 2017 mit denen der 3. PV-Ausschreibungsrunde in 2017 (4,91 ct/kWh) bzw. dem niedrigsten Gebot von 4,29 ct/kWh, zeichnet sich aktuell ein „Wettbewerb auf Augenhöhe“ zwischen Wind an Land und PV in den gemeinsamen Ausschreibungen ab. Auch wenn sich die GemAV größtenteils an den technologiespezifischen Ausschreibungsdesigns orientiert, gibt es weitere Besonderheiten zu berücksichtigen, welche die Komplexität des Verfahrens erhöhen und zwingend in die Gebotsbestimmung einfließen müssen. So werden Wind- bzw. PV-Gebote im Rahmen der GemAV abhängig von ihrem Standort mit sogenannten Verteilernetzkomponenten – einem Gebotspreisaufschlag – belegt, was deren Wettbewerbsfähigkeit u.U. stark beeinflussen kann. Ziel dieses komplexen Auktionsdesigns ist, laut Gesetzgeber, eine Verminderung des zusätzlichen Ausbaubedarfs der Verteilnetze aufgrund des starken Ausbaus von regional konzentrierten “EE-Monokulturen“, deren Erzeugung nicht vor Ort verbraucht werden kann und die Stromnetze daher zusätzlich belastet.

Fazit
Insgesamt gibt es somit eine Vielzahl von Gründen, welche für eine weiterhin angespannte Wettbewerbssituation in den Ausschreibungen für PV-Freiflächen sprechen und tendenziell für eine Annäherung der Gebotspreisniveaus für PV und Windenergie an Land sprechen. Auch werden die Preispannen der einzelnen Ausschreibungsrunden zunehmend kleiner – auch dies ist ein Ergebnis des zunehmenden Wettbewerbsdrucks. In Summe ergibt sich daher nicht nur für die technologiespezifischen, sondern auch für die gemeinsamen Ausschreibungen ein erhöhter Bedarf für eine vertiefte Untersuchung des Marktumfelds, um auch zukünftig Projekte erfolgreich im Ausschreibungswettbewerb platzieren zu können

www.wind-auktion.de

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