THG-Quoten 

Unternehmen, die in Deutschland fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen, müssen die bei deren Einsatz entstehenden Treibhausgasemissionen mindern. Inverkehrbringer von fossilen Kraftstoffen können selbst emissionsarme Kraftstoffe, wie z. B. Biokraftstoffe oder elektrischen Strom, zur Quotenerfüllung einsetzen. Die Minderungspflicht kann aber auch ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden. Die Übertragung der Minderungspflicht wird über den Handel von THG-Quoten abgewickelt.

Wir bieten Ihnen eine fundierte Preisprognose der THG-Quoten. Wir verfügen über ein THG-Quotenmodell, zur Szenarien-basierten Prognose der Preise von THG-Quoten auf Grundlage einer Vielzahl von Eingangsparametern. Der Quotenpreis ergibt sich dabei aus Angebot, Nachfrage und den jeweiligen CO₂-Vermeidungskosten der Minderungsoptionen. Auf Basis unserer Preisprognose können  Erlösmöglichkeiten im Quotenhandel, z. B. für Ladesäulenbetreiber oder Inverkehrbringer von strombasierten oder biogenen Kraftstoffen, bewertet werden.

LEISTUNGEN

Preismodellierung von Treibhausgasminderungsquoten basierend auf

  • energiewirtschaftlichen und klimapolitischen Zielen
  • Kosten von fossilen und erneuerbaren Kraftstoffen
  • Unter- und Maximalquoten sowie Faktoren zur Mehrfachanrechnung für ausgewählte Kraftstoffe
  • Integration des enervis Verkehrsmarktmodells

Erlösberechnungen basierend auf

  • Ergebnissen der Preismodellierung von Treibhausgasminderungsquoten
  • Annahmen zu den ausgewählten Technologien bezüglich Mengen und Emissionsentwicklungen

Regulatorische Rahmenbedingungen

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Produktinfo

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Was können wir für Sie tun?

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Ihr Ansprechpartner

Constantin Greif
Tel. 030 695 175 0
E-Mail: constantin.greif@enervis.de

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