28. Juli 2022

Wind-an-Land Gesetz

Anfang Juli wurde das Wind-an-Land Gesetz (WaLG) von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, um die Festlegung und Bereitstellung von Flächen für Windenergieanlagen an Land neu zu regeln und den Vorrang dieser nochmals hervorzuheben. Im Einklang mit den im EEG 2023 verankerten Maßnahmen und den übergeordneten Zielen der Regierung sollte der Ausbau von Windenergieanlagen an Land nun beschleunigt und vereinfacht werden.

Kernpunkt des Gesetzes ist das Ziel, im Jahr 2032 eine bundesweite Ausweisung von 2 % der Landesfläche zur Errichtung von Windenergieanlagen an Land zu erreichen. Damit will die Bundesregierung sicherstellen, dass die im EEG 2023 deutlich angehobene Ausbaupfade für Erneuerbare Energie eingehalten werden können: 2030 sollen in Deutschland 115 GW an Onshore-Wind installiert sein – das entspricht mehr als dem Doppelten der aktuell installierten Leistung.

Im Wesentlichen sollen die Genehmigungs- und Planungsverfahren von Windenergieanlagen an Land durch eine grundsätzliche Priorisierung von Windenergieanlagen beschleunigt werden. Ein Überwachungsmechanismus durch den Bund und obligatorische, landesspezifische Ziele für die Flächenausweisung sollen Länder zur aktiven Gestaltung der Planung und der Ausweisung der Flächen verpflichten. Die im Wind-an-Land Gesetz festgelegten Ziele für 2027 und 2032 werden mit Änderungen im Baugesetzbuch untermauert, gleichzeitig wird versucht naturschutzrechtliche Konflikte zu beseitigen.

Dieser enerviews skizziert die wesentlichen Eckpunkte des Wind-an-Land Gesetzes, stellt die Ausweisungsziele der Bundesländer dem aktuellen Ausweisungsstand auf Landesebene gegenüber und stellt die Frage ob das 2 % Ziel für die Erreichung der langfristigen Ausbauziele überhaupt ausreichend ist.

Fragen Sie unseren enerviews+ hier an.

Gerne stehen wir Ihnen für Diskussionen oder Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Nachdruck oder Veröffentlichung, ganz oder teilweise, nur mit schriftlicher Zustimmung der enervis energy advisors GmbH. Es wird keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der hier bereitgestellten Informationen übernommen.

Was können wir für Sie tun?

Sie haben Fragen zu diesem oder einem anderen Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns von Ihnen zu hören. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Ihr Ansprechpartner

Fritz Halla
Tel. +49 (0)30 695175-0
E-Mail: fritz.halla@enervis.de

Array ( [0] => 30490 [1] => 30477 [2] => 30364 [3] => 30268 [4] => 30263 [5] => 30253 [6] => 30232 [7] => 30167 [8] => 30128 [9] => 30123 )

Weitere Themen

Webinar

Die neuen Referentenentwürfe sind endlich da: Was ändert sich bei EEG 2027 und Netzpaket?

Mit den neuen vorläufigen Referentenentwürfen zum EEG 2027 und zum Netzpaket vom 17. Juli konkretisiert das Bundeswirtschaftsministerium die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der …

Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP)

Mit der EnWG-Reform kommen umfangreiche neue Anforderungen auf Gasverteilnetzbetreiber zu. Der Verteilnetzentwicklungsplan entwickelt sich dabei von einem reaktiven zu einem proaktiven …

Webinar

Polish RES CfD Tender 2026: Auction Outlook for PV & Onshore Wind > 1 MW

For developers, investors and asset owners in Poland, the upcoming RES CfD tender round offers an important route to secure long-term revenues for PV and onshore wind projects above 1 MW. …