In diesem enerviews stellen wir den aktuellen Stand der Vorschläge zur Erlösabschöpfung für erneuerbare Energien aus dem Strommarkt vor – Basis dafür ist der Gesetzentwurf, der seit dem 22.11.2022 vorliegt. Laut vorliegendem Vorschlag des BMWK soll bei der Abschöpfung grundlegend unterschieden werden in Anlagen mit einem anzulegenden Wert (Vergütungsanspruch aus der Teilnahme an einer EEG-Ausschreibung) und solchen ohne einen anzulegenden Wert (reine PPA-Anlagen oder Ü20-Anlagen nach Ende der EEG-Vergütung).
Das Papier sieht dafür grundlegend eine Abschöpfung auf Basis des technologiespezifischen Monatsmarktwertes vor, der zugestandene Erlös bestimmt sich nach anlagenspezifischen Referenzkosten und einem Sicherheitszuschlag. In bestimmten Fällen können anlagenindividuelle Festpreisverträge (PPAs) als Erlösbenchmark gemeldet werden, die dann alternativ als Basis für die Abschöpfung herangezogen werden – hierfür gelten Stichtagsregelungen, die dieser enerviews ebenfalls beschreibt.
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Bitte beachten Sie: Es handelt sich um einen Entwurf, der sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern kann. enervis steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um die Auswirkungen der Erlösabschöpfung für Ihre Projekte zu bewerten.
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