Mit der EEG-Novelle 2021, die der Bundestag am 18.12.2020 beschlossen hat, verschärft der Gesetzgeber die Regelungen zum Vergütungsverlust von EEG-Anlagen in Zeiten negativer Strompreise. Was bisher die 6-Stundenregelung war, wird nun zu einer 4-Stundenregelung, die für alle unter dem neuen EEG bezuschlagten EE-Projekte gilt. Dadurch fallen auch die zu erwartenden Erlösverluste höher aus, da 4-Stundenblöcke negativer Preise häufiger auftreten als 6-Stundenblöcke. Gleichzeitig wird jedoch durch § 51a eine Kompensation eingeführt („Nachholregelung“), wodurch sich der Vergütungszeitraum um die Anzahl der Stunden in § 51-Blöcken für Neuanlagen nach dem 20. Betriebsjahr verlängert.
Ziel dieses enerviews ist es, einen Überblick über die Regelungen des neuen § 51 im EEG 2021 und die damit verbundenen Risiken in der Projektbewertung zu geben. Fragen Sie hier den ausführlichen enerviews+ an.
Zur vertiefenden Diskussion bieten wir am 27.01.2021 und 25.02.2021 jeweils ein Online-Seminar zum § 51 an.
Gerne stehen wir Ihnen für Diskussionen oder Rückfragen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
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