Mit dem Klimaschutzschutzprogramm 2030 wurde im letzten Jahr das Ziel definiert, im kommenden Jahrzehnt den Anteil Erneuerbarer Energien im Stromsektor auf 65% zu steigern. Dieses Ziel kann jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mit dem aktuellen regulatorischen Rahmen erreicht werden. Daher plant die Bundesregierung eine umfangreiche Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes noch in diesem Jahr. Der Referentenentwurf liegt enervis vor und wird aktuell energiewirtschaftlich bewertet.
Wir geben Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten geplanten Neuerungen bei den Ausschreibungen für die Förderung Erneuerbarer Energien Anlagen.
Der Referentenentwurf des EEG 2021 umfasst durchaus einige erfreuliche Regelungen aus Sicht von Investoren in Erneuerbare Energien. Die Ausschreibungsvolumina für die Technologien Biomasse, Photovoltaik und Wind an Land werden ausgeweitet. Für die Windenergie macht sich diese Erhöhung jedoch erst in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre bemerkbar. Größter Profiteur der Gesetzesnovelle wäre die Freiflächenphotovoltaik, für welche die Ausschreibungsvolumina ab 2022 fast verdreifacht würden.
Das Segment der Photovoltaik-Aufdachanlagen wächst bis 2028 auf 1,2 GW pro Jahr an. Ab 2025 ist hier für eine EEG-Förderung von Anlagen ab 100kW die Ausschreibungsteilnahme erforderlich, mit der nach aktuellem Stand ein Verzicht auf Eigenverbrauch einhergeht.
Besondere Chancen ergeben sich auch durch die Einführung von Privilegien für Anlagen in Südregionen, von welchen insbesondere Wind an Land und Biomasse profitieren könnten. Bei Wind geht dies noch mit der Erhöhung der Korrekturfaktoren auf 1,35 für eine erweiterte 60%-Standortgüte einher.
Den weiteren Gesetzgebungsprozess werden wir genauestens verfolgen und können Sie bei Bedarf mit tiefergehenden Analysen zur Weiterentwicklung Ihrer Geschäftsbereiche unterstützen.
In diesem enerviews+ geben wir Ihnen eine detaillierten Einblick. Fragen Sie hier den ausführlichen enerviews+ an.
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