Mit der EEG-Novelle 2021, die das Kabinett am 23.09.2020 beschlossen hat, führt der Gesetzgeber neue Steuerungselemente ein, mit denen die großen regionalen Unterschiede im Ausbau von Windenergie an Land in den kommenden Jahren aus- bzw. angeglichen werden sollen. Dabei spielen insbesondere zwei Instrumente eine entscheidende Rolle: Eine Südquote für einen vorrangigen Zuschlag von Süd-Standorten in den Wind-Ausschreibungen der BNetzA und die Erweiterung des Referenzertragsmodells auf bis zu 60 % Standortgüte bei gleichzeitiger Erhöhung des zugehörigen Korrekturfaktors auf 1,35.
Beide Instrumente sollen dabei dem bisher stockenden Ausbau von Windenergie an Land in Süddeutschland entgegenwirken. Eine regionale Verteilung des Zubaus hat dabei folgende Vorteile: Auf der einen Seite den Energiebedarf in den Südbundesländern besser zu decken und somit das Netz zu entlasten auf der anderen Seite würde die Akzeptanzfrage breiter adressiert werden, da dann nicht mehr der Großteil der Installationen in den Nordbundesländern stattfinden würde.
Im Rahmen dieses enerviews versuchen wir die neuen Instrumente und ihre Potenziale im Detail zu bewerten. Den weiteren Gesetzgebungsprozess werden wir genauestens verfolgen und können Sie bei Bedarf mit tiefergehenden Analysen zur Weiterentwicklung Ihrer Geschäftsbereiche unterstützen.
In diesem enerviews+ geben wir Ihnen eine detaillierten Einblick. Fragen Sie hier den ausführlichen enerviews+ an.
Darüber hinaus wollen wir Sie darauf hinweisen, dass wir im Windbereich am 19.11.2020 um 14:00 Uhr ein kostenpflichtiges Webinar zu den Erlösoptionen im Weiterbetrieb veranstalten werden. Hier geht es zur Anmeldung.
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