Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 wurden einige wichtige Ausschreibungsregeln für Photovoltaik-Freiflächen angepasst, die den Wettbewerb in den kommenden Jahren prägen werden. Es existieren nun zwei Ausschreibungssegmente für Photovoltaik: Freiflächen-Anlagen (1. Segment) und Aufdach-Anlagen (2. Segment).
Dieser enerviews gibt Ihnen einen kurzen Überblick zu den wichtigsten Informationen über die Photovoltaik-Freiflächenausschreibungen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Regulatorik und Wettbewerbsanalyse.
Die wichtigsten drei Fakten seien hiermit vorweggenommen:
- Die maximale Gebotsgröße für Freiflächenanlagen beträgt nun 20 MW, wodurch tendenziell größere EEG-geförderte Projekte realisiert werden könnten.
- Der Höchstwert für Gebote beträgt nur noch 59 €/MWh.
- Die nächste Ausschreibung findet am 1. Juni mit einem Volumen von 510 MW statt.
Die Effekte dieser neuen Rahmenbedingungen adressieren wir in unseren PV-Auktionsstudien, in denen umfangreiche Informationen zur erwarteten Wettbewerbsintensität verarbeitet werden.
Der wichtigste Input ist dabei unser PV-Projekt-Datensatz, der als Grundlage für eine stochastische Auktionsmodellierung dient, mit welcher die Zuschlagswahrscheinlichkeit in Abhängigkeit des Gebotswertes in der Ausschreibung prognostiziert wird. Dadurch kann die Gebotshöhe entsprechend dem Risikoappetit angepasst werden.
Fragen Sie hier den ausführlichen enerviews+ an.
Zurzeit aktualisieren wir unseren PV-Projekt-Datensatz und werden Sie bei Bedarf in Kürze mit Wettbewerbsanalysen und Auktionsstudien zur nächsten Ausschreibungsrunde unterstützen können.
Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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