Das Jahr 2023 könnte ein wichtiges Jahr für die Wärmewende werden. Mehrere neue Gesetze sollen die Weichen für die Transformation des Wärmemarktes stellen. Allen voran die umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), für welche es noch immer keine politische Einigung gibt. Nach neuen Kompromissvorschlägen von Robert Habeck könnte das Gesetz doch noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Zeitgleich wurden erste Details zum Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung öffentlich. Dieser offiziell noch in Ressortabstimmung befindliche Entwurf sieht vor, dass alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern bis 2028 bzw. größere Städte bereits bis 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Hierfür sollen gebäudescharfe Daten zum Wärmebedarf und eingesetzten Energieträgern erhoben werden. Für Wärmenetzbetreiber wird das Ziel gesetzlich verankert, bis 2030 mindestens die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen.
In diesem enerviews+ geben wir Ihnen einen Überblick über die geplanten rechtlichen Neuerungen im Wärmemarkt und die noch offenen Diskussionspunkte. Wir zeigen außerdem auf, welchen Effekt das geplante GEG auf die künftige Entwicklung des nationalen Wärmemarktes haben könnte.
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