Förderbedarf für die Umstellung von Kohlekraftwerken auf Biomasse 

Mit der Verabschiedung des Kohleverstromungsbeendigungs- gesetzes (KVBG) hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung beauftragt, bis zum Ende des Jahres 2020 Förderrichtlinien zur Umrüstung von Steinkohlekraftwerken auf klimaneutrale Brennstoffe/Biomasse auszuarbeiten. Umstellungen dieser Art sind technisch vergleichsweise zügig und kostengünstig realisierbar und haben sich im europäischen Ausland bereits bewährt. Die klimaneutrale Strom- und Wärmeerzeugung der Anlagen auf Basis gesicherter Leistung kann einen erheblichen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland leisten.

Für eine Umstellung auf Biomassebetrieb bedarf es einem geeigneten Förderungsrahmen, da die durch die Umrüstung verursachten Kosten aktuell nicht durch die Erlöse am Strommarkt allein gedeckt werden können. Nach entsprechender Umrüstung haben diese Anlagen durchschnittliche Kosten der Stromproduktion (sog. Stromgestehungskosten) von etwa 10,5 bis 12 ct/kWh.

Im Auftrag der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, der Onyx-Power Germany GmbH und der Enviva Management Germany GmbH wurde durch enervis eine Kurzstudie dazu erstellt.

Studienergebnisse

Methodisch wurden im Rahmen der Studie die Kosten für vier Referenzkraftwerke bei Umstellung auf Biomasse im Jahr 2026 ermittelt. Als Fördermechanismus wurde ein sogenannter Differenzvertrag (Contract for Difference – CfD) betrachtet. Kernelement ist dabei ein Referenzpreis für den Strom. Liegt der Börsenstrompreis unterhalb dieses Referenzpreises, wird die Differenz als Förderung gewährt.

Liegt der Börsenstrompreis darüber, zahlt der Betreiber die Differenz zurück. Die Stromgestehungskosten umgerüsteter Anlagen liegen den Ergebnissen zufolge bei 10,5 bis 12 ct/kWh, an denen sich die in einem CfD festzulegende Höhe des „Strike-Price“ orientieren würde.

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