22. Juli 2021

Europäisches Klimagesetz

Im Dezember 2019 kündigte die Europäische Kommission den „European Green Deal“ an, eine detaillierte Vision, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Der Green Deal umfasst Ziele für verschiedene Sektoren und die Schaffung von unterstützenden Mechanismen und legislativen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Eine dieser legislativen Maßnahmen ist das Europäische Klimagesetz, welches das Klimaneutralitätsziel für 2050 festlegt und somit die Rechtsgrundlage für langfristige Treibhausgasneutralität schafft.

Im März 2020 legte die Europäische Kommission den ersten Entwurf für das europäische Klimagesetz vor. Im September 2020 folgte eine überarbeitete Version, welche anschließend vom Europäischem Parlament und dem Rat der Europäischen Union diskutiert und verhandelt wurde (informeller Trilog). Die Einigung auf einen gemeinsamen vorläufigen Gesetzesentwurf folgte schließlich im April 2021, die formale Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat der EU im Juni 2021. Die Umsetzung des Klimagesetzes ist als Verordnung geplant. Das finale Klimagesetz ist somit nach Unterzeichnung und Veröffentlichung im Amtsblatt unmittelbar gültig und Bedarf keiner Umsetzung mehr in nationales Recht. Zum aktuellen Zeitpunkt (22.07.2021) ist das Klimagesetz noch nicht in Kraft getreten.

Ziel des aktuellen enerviews ist es, Ihnen einen Überblick über die bereits bekannten Inhalte sowie den Status Quo des europäischen Klimagesetzes zu geben. Fragen Sie hier den ausführlichen enerviews+ an.

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