Der veröffentlichte Referentenentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bereich der Endkundenmärkte tangiert aktuell, in Form der verschärften Absicherungspflichten, nahezu unbemerkt die krisenerprobte Energiebeschaffung der Strom- und Gaslieferanten.
Im Kern verpflichtet die EnWG-Novellierung die Energielieferanten „angemessene“ Absicherungsstrategien zu entwickeln und diese adäquat für den auftretenden Fall einer Überprüfung seitens der BNetzA zu dokumentieren. Doch was versteht sich unter einer „angemessenen“ Strategie und welche Maßnahmen gilt es zu ergreifen, um die eigene Beschaffungsstrategie in diese zu überführen?
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