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Unternehmen, die in Deutschland fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen die bei deren Verbrennung entstehenden Treibhausgasemissionen mindern. Diese Pflicht ist im Begriff „THG-Minderungsquote“ zusammengefasst. Durch die Umsetzung der RED III (Erneuerbaren Richtlinie 2018/2001) ist mit Anpassungen der THG-Quote noch in diesem Jahr zu rechnen. Aktuell gelten 9,25 % Minderung bezogen auf den vorgegebenen Referenzwert des Inverkehrbringers. Bis zum Jahr 2030 wird die Minderungsquote auf 25 % steigen. Zur Erfüllung der Minderungsverpflichtung sieht § 37a BImSchG mehrere Erfüllungsmöglichkeiten vor.
Inverkehrsbringer von fossilen Kraftstoffen können selbst emissionsarme Kraftstoffe, wie z. B. Biokraftstoffe oder elektrischen Strom, zur Quotenerfüllung einsetzen. Die THG-Minderungsquote kann aber auch ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden.
In unserem Online-Seminar möchten wir mit Ihnen auf die Möglichkeiten schauen, die sich für gewerbliche Fahrzeugflotten, Ladesäulenbetreiber, Energieversorger und Betreiber von Wasserstoff- und Biokraftstofftankstellen durch die Vermarktung von THG-Minderungsquoten und damit die Generierung von zusätzlichen Erlösen bieten können. Dabei möchten wir insbesondere auf die aktuelle Situation auf dem Quotenmarkt sowie die absehbaren regulatorischen Entwicklungen eingehen.
Online-Seminar
DATUM
Donnerstag, 25.04.2024
von 09:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr
VERANSTALTUNGSORT
via Microsoft Teams
Die Zugangsdaten erhalten Sie kurzfristig.
REFERENTEN
Tristan Brömsen (Consultant)
Constantin Greif (Senior Consultant)
Änderungen am Programm und den Referenten sind vorbehalten
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