28. April 2020

Neue Chancen durch die Innovationsausschreibung

Neue Chancen durch die Innovationsausschreibung

Am 1. September 2020 steht die erste Innovationsausschreibung als technologieoffene Auktion für die Förderung von neuen Erneuerbare Energie Projekten an. Gegenüber den bisherigen Ausschreibungen bestehen einige neue Gestaltungsmerkmale: Die EEG-Förderung wird über eine fixe Marktprämie laufen, die zusätzlich zu Strommarkterlösen gezahlt wird (jedoch nur für Stunden mit nicht negativen Strompreisen). Besondere Privilegien kommen Anlagenkombinationen zu, was insbesondere die Investition in Batteriespeicher attraktiv macht. Außerdem sollen bei einer Unterzeichnung der Ausschreibung nur 80% der Gebote bezuschlagt werden.

Diese neuen Regelungen bieten lukrative Chancen für Projektentwickler, stellen jedoch auch Herausforderungen an die energiewirtschaftliche Bewertung der Anlagen: Wie sind die zu erwartenden Erlöse zu kalkulieren? Ist es sinnvoll Strommarkterlöse über einen PPA abzusichern? Wie lässt sich ein Batteriespeicher in einer Anlagenkombination energiewirtschaftlich bewerten und optimieren? Was ist bei der Ausschreibung hinsichtlich der Gebotspreise und der Gebotsmengen zu erwarten?

Strommarktszenarien, Auktionsmodellierungen, sowie umfangreiche Datensätze zu Wind und Photovoltaik Projekten in der Entwicklung sind dabei hilfreiche Werkzeuge, um Antworten auf diese Fragen zu finden.

In diesem enerviews+ geben wir Ihnen eine detaillierten Einblick. Fragen Sie hier den ausführlichen enerviews+ an.

Darüber hinaus veranstalten wir am 28.05.2020 von 10:00 – 13:00 Uhr ein Online-Seminar zu diesem Thema. Hier geht es zur Anmeldung.

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Tel. +49 (0)30 695175-0
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